Wann endet das Ausbildungsverhältnis genau?

Wenn das Ausbildungsverhältnis endet, wird die Prüfung meist vor dem vertraglich vereinbarten Ende abgelegt. Oft arbeiten Azubis dann ein paar Wochen weiter im Betrieb, bis sie ihr Prüfungsergebnis - nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Ausbildungszeit - bekommen.

Probleme entstehen dann, wenn Auszubildende der Meinung sind, durch diese Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb sei nach dem Ausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Dem ist nicht so, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) eindeutig festgestellt hat (BAG, Az. 3 AZR 427/09).

Das Ausbildungsverhältnis endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG). Bekommt der Azubi sein Zeugnis nicht persönlich überreicht, sondern wird dieses zugeschickt, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Zugang des Zeugnisses.

Ausbildungsverhältnis endet mit dem Erhalt des Zeugnisses
Wenn es keine gegensätzlichen Regelungen im Tarifvertrag gibt, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Erhalt des Zeugnisses einfach – sie müssen weder kündigen noch dem Auszubildenden etwas entsprechendes mitteilen. Der Fairness halber sollten Sie ihn jedoch informieren, damit er sich frühzeitig auf die Suche nach einem anderen Arbeitsplatz machen kann.

Wenn die Abschlussprüfung innerhalb der vereinbarten Ausbildungszeit stattfindet und der Azubi sie nicht besteht, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem vertraglich vereinbarten Datum – es sei denn, der Auszubildende macht von seinem Recht auf Verlängerung des Ausbildungszeit Gebrauch (§ 21 BBiG). Diese Verlängerung gilt bis zu nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens ein Jahr.