Vermeiden Sie diese 3 Fehler beim Schreiben von Abmahnungen

In den meisten Ausbildungsverhältnissen ist nach wie vor keine einzige Abmahnung erforderlich. Und das ist auch gut so. Aber wir wissen alle: Es gibt spezielle Kandidaten, bei denen das arbeitsrechtliche Instrumentarium unverzichtbar ist. Sie sollten dieses allerdings fehlerfrei anwenden.

Eine Abmahnung ist schnell geschrieben. Sie muss allerdings berechtigt sein. Das bedeutet: Der Azubi muss sich etwas geleistet haben, was es erforderlich macht, ihm eine Kündigung anzudrohen. Und genau dazu dient die Abmahnung. Diese Funktion wird ein Abmahnungsschreiben
aber nur dann leisten, wenn keine Fehler gemacht werden.

Vermeiden Sie diese 3 Kardinalfehler beim Schreiben von Abmahnungen

Fehler 1: Zu langes Abwarten

Wenn Sie als Ausbilder einen Azubi abmahnen wollen, dann sollten sie dies zeitnah nach seinem Fehlverhalten tun. Es gibt hierzu zwar grundsätzlich keine Frist, aber innerhalb von etwa zwei Wochen sollte die Abmahnung geschrieben und übergeben werden. Ansonsten könnte ein Arbeitsgericht – im Falle, dass der Azubi gegen die Abmahnung vorgeht – eventuell den Schluss ziehen, dass die zeitliche Nähe nicht mehr gegeben ist.

Fehler 2: Sammel-Abmahnungen

Es sind ja immer wieder dieselben Auszubildenden, die auf unterschiedliche Art und Weise auffällig werden. Wer morgens zu spät kommt, der führt möglicherweise auch seinen schriftlichen Ausbildungsnachweis nicht regelmäßig. Oder er wird ausfällig zu einem Kollegen bzw. er verweigert die Arbeit.

Manche Auszubildende haben in der Tat ein langes Sündenregister. Wenn Sie dann der Meinung sind, dass ein bestimmter Tropfen das Fass zum überlaufen brachte, ist eine Abmahnung fällig. Diese sollte allerdings frei von Emotionen formuliert sein und sich vor allem auf ein ganz bestimmtes Fehlverhalten beziehen.

Listen Sie also nicht auf, was sich der Azubi für unterschiedliche Dinge in der letzten Zeit geleistet hat. Mahnen sie das Fehlverhalten ab, das Sie für am gravierendsten halten und das Sie am meisten stört. Sie können darüber hinaus noch ein zweites Abmahnungsschreiben – dann für ein anderes Fehlverhalten. Vermeiden Sie so eine Sammel-Abmahnung, die juristisch problematisch ist.

Fehler 3: Unkonkrete Formulierung

Es ist wichtig, dass sie detailliert aufschreiben, wann sich der Azubi wie falsch verhalten und seine Pflichten oder Nebenpflichten aus dem Ausbildungsvertrag nicht erfüllt hat.

Beispiel: Sie sind an folgenden Tagen nicht pünktlich im Ausbildungsbetrieb erschienen. Nach dieser Formulierung führen Sie die Tage jeweils zusammen mit der genauen Uhrzeit, wann der Azubi sich morgens im Betrieb eingefunden hat, auf. Wenn sie lediglich formulieren, dass der Auszubildende mehrfach unpünktlich war, dann können Sie später eine mögliche Kündigung nicht auf die Abmahnung stützen.