Verkürzung der Ausbildung: Wenn der Azubi die Prüfung vorziehen will

Ihr Azubi kommt auf Sie zu, weil er seine Prüfung vorziehen will. Das ist nach dem Berufsbildungsgesetz durchaus möglich. Ob Sie allerdings zustimmen und einen gemeinsamen Antrag bei der Kammer stellen, sollten Sie sorgfältig prüfen.

Wenn die Ausbildung erst einmal begonnen hat, dann steht die Ausbildungszeit fest – zumindest findet sich im Ausbildungsvertrag in ein Datum, an dem die Ausbildung enden wird bzw. soll. Dieses Datum ist allerdings von nur geringem praktischen Wert. Abgesehen davon, dass die Ausbildung meistens schon früher endet (wenn der Azubi die Prüfung besteht), kann sich das Datum des Ausbildungsendes ohnehin noch gravierend verändern. Schließlich ist es möglich, die Ausbildung zu verkürzen oder zu verlängern.

Möchte der Azubi die Ausbildung verkürzen, dann meint er damit in der Regel, die Prüfung um ein halbes Jahr vorzuziehen. Das kann er allerdings nicht alleine bei der zuständigen Stelle, also bei der Kammer, beantragen. Den Antrag stellen Sie nämlich gemeinsam mit dem Azubi. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist eine Verkürzung dann möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

Ausbildungsziel erreichen – was heißt das?

Zum Erreichen des Ausbildungsziels gehören 2 Faktoren: Zunächst einmal muss der Azubi die Abschlussprüfung bestehen. Ohne Bestehen der Abschlussprüfung kann das Ausbildungsziel natürlich nie als erreicht anerkannt werden. Darüber hinaus muss er aber auch einen gewissen Grad an praktischer Übung im Rahmen seiner Ausbildung erfahren haben. Er könnte sich also nicht zur Prüfung melden, ohne im Betrieb monate- und jahrelang tätig gewesen zu sein und dort Aufgaben seines Berufs verrichtet zu haben.

Trauen Sie dem Azubi beides zu, das Bestehen der Abschlussprüfung und das praktische Üben von Tätigkeiten, obwohl er seine Prüfung um ein halbes Jahr verkürzen will, dann sollten Sie seinem Verkürzungswunsch entsprechen. Sie können nun einen entsprechenden, gemeinsamen Antrag bei Ihrer Kammer stellen. Beachten Sie: Tun Sie das früh – möglichst im 1. Ausbildungsjahr. Denn schließlich braucht es einen gewissen Vorlauf, um die Ausbildung umzuplanen. Das kann sogar die Zwischenprüfung bzw. den ersten Teil der Abschlussprüfung betreffen.