Variable Vergütung: Funktioniert das auch in der Ausbildung?

Eine variable Vergütung ist heutzutage vielfach angesagt. Im Erfolgsfall gibt es mehr und bei Misserfolg eben weniger. Aber funktioniert das auch in der Ausbildung?

Um die Frage um die variable Vergütung zu klären, lohnt sich ein Blick ins Berufsbildungsgesetz (BBiG). In §17 BBiG heißt es dort: Ausbildungsbetriebe haben ihren Azubis eine angemessene Vergütung zu zahlen. Diese wiederum richtet sich auch nach dem Lebensalter: Je fortgeschrittener die Ausbildung ist, desto mehr muss gezahlt werden. Die Vergütung soll also schon – über die Jahre hinweg – unterschiedlich hoch sein. Und sie muss “angemessen“ sein. Schließt diese Angemessenheit aber auch die Möglichkeit einer variablen Vergütung mit ein?

Ist eine variable Vergütung in der Ausbildung angemessen? 
Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein! Es mag aus Sicht eines Ausbildungsbetriebs zwar angemessen sein, wenn Mitarbeiter nach dem Erfolg bezahlt werden. Aus Sicht der Mitarbeiter ist das aber nicht immer so. Und für einen Auszubildenden gilt das natürlich erst recht. Eine angemessene Vergütung im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes schließt eine variable Vergütung nämlich aus. Angemessen werden Auszubildende nämlich dann bezahlt 

  • wenn die Vergütung derjenigen entspricht, die im Tarifvertrag der entsprechenden Branche steht. Das gilt für tarifgebundene Ausbildungsunternehmen. 
  • wenn die Vergütung in der Ausbildung maximal um 20% von der ortsüblichen Bezahlung im Ausbildungsberuf nach unten abweicht. Das gilt für nicht tarifgebundene Unternehmen. 

Das einzige, was ein Ausbildungsbetrieb tun kann, um doch variabel zu bezahlen, ist folgendes: Es wird ein variabler Anteil auf die Tarifvergütung draufgesattelt. Der kann sich dann nach gewissen Erfolgsfaktoren richten. Das Wichtigste dabei ist: Die Tarifvergütung darf auch ohne den variablen Anteil zu keinem Zeitpunkt der Ausbildung unterschritten werden.