Die ungewollte Übernahme eines Auszubildenden kann man verhindern

Es ist schnell passiert: die versehentliche Übernahme eines Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Achten Sie daher darauf, dass der Azubi nach erfolgreicher Abschlussprüfung nicht im Betrieb weiter arbeitet.

Es ist eine Art Super-Gau für einen Ausbildungsverantwortlichen. Einen Auszubildenden, den Sie auf keinen Fall nach der Prüfung übernehmen wollten, erhält dann doch versehentlich einen Arbeitsvertrag – und sogar einen unbefristeten. Bereits ein kleiner Fehler kann diese “große“ Wirkung der Übernahme entfachen.

Wenn Ihr Auszubildender seine Abschlussprüfung erfolgreich absolviert und anschließend im Ausbildungsbetrieb erscheint und “ganz normal“ weiter arbeitet, kann es bereits geschehen sein: Eine ungewollte Übernahme in ein festes und unbefristetes Arbeitsverhältnis hat stattgefunden. Das gilt zumindest dann, wenn der Ausbilder dieses Weiterarbeiten ganz offenbar akzeptiert hat.

Aber warum gibt es diese Rechtswirkung einer versehentlichen Übernahme? 
Diese Frage beantwortet sich wie folgt: Die Ausbildung endet dann, wenn nach einer bestandenen Abschlussprüfung dem Azubi das Prüfungsergebnis mitgeteilt wird. Direkt danach ist der (ehemalige) Auszubildende vertragslos. Zur Übernahme kommt es dadurch, dass der Auszubildende durch das Arbeiten im Betrieb und der Ausbilder durch das Akzeptieren dieser Handlung einen neuen Vertrag abschließen. Denn: Ein Arbeitsvertrag muss keineswegs schriftlich abgeschlossen werden. 

Und warum ist dieser Vertrag dann gleich unbefristet? Befristete Arbeitsverträge wiederum müssen schriftlich abgeschlossen werden. Da hier kein schriftlicher Vertrag vorliegt, muss der Arbeitsvertrag unbefristet sein. Diese ungewollte Übernahme hat sich für den Azubi dann so richtig gelohnt. Für das Unternehmen dagegen ist ziemlich viel schief gegangen.