Überstunden: Muss ein Azubi auch ran?

Im Falle eines Falles muss ein Azubi auch Überstunden machen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem gibt es enge Grenzen und Regeln zur Vergütung, die eingehalten werden müssen.

Auch bei einem Azubi sind Überstunden möglich. Allerdings gibt es verständlicherweise Einschränkungen. Überstunden bei Auszubildenden sind an folgende Bedingungen geknüpft:  

  • Die Überstunden werden im Ausbildungsvertrag zwischen Betrieb und Azubi ausdrücklich erlaubt  

oder  

  • die Überstunden für den Azubi sind aufgrund des gültigen Tarifvertrags bzw. einer Betriebsvereinbarung zulässig  

und  

  • die Überstunden dienen dem Ausbildungszweck, der Azubi lernt also etwas dabei.

Notfall: Auch ein Azubi muss mit Überstunden helfen! 
Nur in extremen Ausnahmefällen dürfen Sie diese Regelungen übergehen. So zieht zum Beispiel die arbeitsvertragliche Treuepflicht aller Mitarbeiter, wenn der Betrieb von einer Überflutung oder einer sonstigen Katastrophe bedroht ist und z. B. abgedichtet werden muss. Sogar ein Azubi, der noch minderjährig ist, darf hier rangenommen werden, wenn nicht genügend erwachsene Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Allerdings muss der Jugendliche seine Überstunden nach § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz innerhalb von 3 Wochen wieder abbauen können.  

Wie viele Überstunden sind bei einem Azubi möglich?  
Erwachsene Auszubildende dürfen an 6 Tagen in der Woche bis zu jeweils 8 Stunden beschäftigt werden. In seltenen Ausnahmefällen sind bis zu 10 Stunden täglich möglich. Bei einem minderjährigen Azubi liegt die Grenze bei 40 Wochenstunden. 

Überstunden: Azubi hat Anspruch auf Vergütung  
Laut § 17 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz sind die Überstunden besonders zu vergüten. Das heißt nicht unbedingt, dass ein Zuschlag zu bezahlen ist, sondern vor allem, dass der Azubi generell für die Überstunden entlohnt werden muss. Ein Zuschlag ist allerdings zu empfehlen. Die Überstunden können dem Azubi in Form von Freizeitausgleich oder in finanzieller Form vergütet werden.