Überstunden in der Ausbildung

Überstunden sind für volljährige Auszubildende in manchen Fällen möglich. Aber es gibt Grenzen und Regelungen, über die Sie unbedingt Bescheid wissen müssen. In jedem Fall gilt: Die Überstunden müssen dem Ausbildungszweck dienen.

Folglich können Sie Ihren volljährigen Auszubildenden nicht für etwas einsetzen, das nichts mit seiner Berufsausbildung zu tun hat – auch wenn es sich um dringende Arbeiten handelt. Die zweite Grundvoraussetzung ist, dass die Möglichkeit von Überstunden entweder im Ausbildungsvertrag eingeräumt sein muss, oder dass es Betriebsvereinbarungen oder einen Tarifvertrag gibt, die Überstunden für Azubis zulassen.

Überstunden bei Azubis nur in Ausnahmefällen
Überstunden in der Ausbildung sollten nur in Ausnahmefällen vorkommen. Sollte es dennoch notwendig werden, dass Ihr Azubi Überstunden macht, dann müssen Sie bei volljährigen Auszubildenden beachten, dass der Auszubildende nicht mehr als 48 Stunden in der Woche beschäftigt werden darf (sechs Tage pro Woche maximal acht Stunden). In absoluten (und seltenen) Ausnahmefällen können bis zu zehn Stunden pro Tag möglich sein, dies ergibt die absolute Ausnahme einer 60-Stunden-Woche.

So werden Überstunden bei Azubis vergütet
Nach § 17 Abs. Berufsbildungsgesetz müssen Überstunden besonders vergütet werden. Leider ist rechtlich nicht geklärt, ob das bedeutet, dass tatsächlich ein Zuschlag fällig wird. Klar ist allerdings, dass als Vergütung nicht nur finanzielle Leistungen, sondern auch ein Freizeitausgleich möglich ist. Wenn Sie rechtlich sicher sein wollen, gewähren Sie Ihrem Auszubildenden einen Überstundenzuschlag, ganz gleich, ob bei Vergütung oder Freizeitausgleich. Dann wird er sicher auch wieder problemlos zu Überstunden bereit sein.