Überstunden in der Ausbildung: 6 Regeln, die zu beachten sind

Mehrarbeit sollte im Rahmen einer Ausbildung eigentlich nicht anfallen. Allerdings: Überstunden sind auch nicht grundsätzlich verboten. Werden Sie doch einmal fällig, dann beachten Sie als Ausbildungsbetrieb die notwendigen Spielregeln.

Eines vorweg: Im Rahmen einer Ausbildung steht immer das Lernen und weniger das produktive Arbeiten im Vordergrund. Das gilt grundsätzlich und auch für Überstunden. Mehrarbeit ist also nicht dafür da, um ausschließlich betriebliche Interessen zu bedienen.

6 Regeln im Umgang mit Überstunden

Regel 1: Mehrarbeit ist im Rahmen einer Ausbildung grundsätzlich möglich. Sie sollte allerdings die Ausnahme bleiben. Achten Sie daher als Ausbilder darauf, dass Ihre Azubis im Normalfall grundsätzlich pünktlich Feierabend haben.

Regel 2: Überstunden müssen zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi vereinbart sein. Diese Vereinbarung kann unmittelbar vor der anfallenden Mehrarbeit getroffen werden. Im Regelfall hat sich der Azubi aber bereits mit dem Unterschreiben des Ausbildungsvertrags für Überstunden bereit erklärt. Es reicht ein Bezug zu einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, in der die Mehrarbeit grundsätzlich geregelt ist.

Regel 3: Tätigkeiten im Rahmen von Mehrarbeit müssen der Ausbildung dienen. Auch bei Überstunden hat der Ausbildungszweck im Vordergrund zu stehen. Das bedeutet konkret: Die Tätigkeiten des Auszubildenden orientieren sich auch dann am Ausbildungsrahmenplan. So wird verhindert, dass rein betriebswirtschaftliche Zwecke im Vordergrund stehen und der Azubi mal eben nach Feierabend als billige Arbeitskraft eingesetzt wird.

Regel 4: Es gibt Grenzen, was die Wochenarbeitszeit angeht. Das Arbeitszeitgesetz schreibt fest, dass Ihre volljährigen Auszubildenden in der Regel maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Für Azubis unter 18 Jahren sind die Regelungen deutlich strenger. Hier darf die maximale wöchentliche Arbeitszeit nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz inklusive der Überstunden nur 40 Stunden betragen.

Regel 5: Kümmern Sie sich zeitnah um einen Ausgleich der Überstunden. Sorgen Sie dafür, dass der Auszubildende spätestens in der folgenden Abrechnungsperiode entsprechend weniger arbeiten kann, damit ein Ausgleich geschaffen wird.

Regel 6: Zahlen Sie ein Überstundenzuschlag. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist Mehrarbeit "besonders" zu vergüten. Ob diese Formulierung beinhaltet, dass grundsätzlich ein Überstundenzuschlag fällig wird, ist umstritten. Meine Empfehlung: Zeigen Sie sich hier großzügig und zahlen Sie einen Zuschlag. So motivieren Sie nicht nur den Auszubildenden, sondern disziplinieren auch das Unternehmen, Überstunden in der Ausbildung nur im Ausnahmefall zuzulassen.