Steuervereinfachungsgesetz: So kommen Ihre Azubis an Kindergeld

Das Steuervereinfachungsgesetz wurde vom Bundesrat in abgespeckter Form verabschiedet. Und das hat Folgen: Wenn Ihre Azubis bzw. deren Eltern ab 2012 Kindergeld beantragen, dann ist keine Einkommensgrenze mehr zu berücksichtigen.

Vor dem Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetz am 1.1.2012 erhalten Auszubildende unter 25 bzw. deren Eltern dann Kindergeld, wenn sie weniger als 8.004 € im Jahr verdienen. Und das betrifft letztlich weitaus die Mehrheit der Antragsteller, zumal die Werbungs- und Sozialversicherungskosten vom Bruttoverdienst noch abgezogen werden dürfen, um den kindergeldrelevanten Betrag zu erhalten.

Kindergeld ab 2012 mit geringem Aufwand beantragen
Auf der anderen Seite steht bis Ende 2011 allerdings ein relativ hoher Aufwand bei der Antragstellung von Kindergeld. Schließlich muss die Unterschreitung der 8.004 € tatsächlich auch nachgewiesen werden. Das bedeutet bislang konkret: Aufstellungen machen, Beträge zusammenrechnen, Belege sammeln und Werbungskosten nachweisen. Der bürokratische Aufwand für das Kindergeld ist bis 2012 also ziemlich groß, um an das lohnenswerte Ziel Kindergeld zu gelangen.

Mit dem so genannten Steuervereinfachungsgesetz ändert sich dies allerdings. Die Verdienstgrenze von 8.004 € wird es nämlich ab dem 1.1.2012 nicht mehr geben. Nach monatelangem Streit rund um das neue Gesetz hat man sich entschieden, Strittiges herauszunehmen und Unstrittiges wie die Abschaffung der Verdienstgrenze beizubehalten und separat zu verabschieden.

Hinweis für Ihre Azubis unter 25: In 2012 auf jeden Fall Kindergeld beantragen
Für Ihre Auszubildenden und deren Elternhäuser bedeutet dies zum einen eine bürokratische Entlastung. Und für die bisher abgelehnten Kindergeld-Bewerber bringt die Gesetzesänderung einen wahren Geldsegen mit sich. Denn die Höhe des Kindergeldes ist beachtlich. Zurzeit werden monatlich mindestens 184 € bezahlt. Da summiert sich im Laufe einer Ausbildung ganz schön was zusammen – immer vorausgesetzt, der Azubi ist noch keine 25 Jahre alt.

Weisen Sie Ihre Auszubildenden auf die aktuelle Entwicklung hin und ermutigen Sie sie, unabhängig vom Einkommen Kindergeld zu beantragen. Denn auch Sie als Ausbilder haben letztlich etwas davon, wenn Ihre Azubis weniger Geldsorgen haben und sich damit voll auf die Ausbildung und weniger auf Nebenjobs konzentrieren können.