Schriftlicher Ausbildungsnachweis: Wann und wo muss er geführt werden?

Rund um den schriftlichen Ausbildungsnachweis, der früher noch Berichtsheft hieß, gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Ausbilder und Auszubildende. Das ist verwunderlich, denn eigentlich liegen die Rechte und Pflichten rund um diese Thematik auf dem Tisch.

Nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. nach der jeweils für den Beruf gültigen Ausbildungsverordnung ist jeder Auszubildende verpflichtet, regelmäßig den schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen.

Führung des Ausbildungsnachweises

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Auszubildende täglich sein Berichtsheft führen muss. Es macht allerdings schon Sinn, wenn er dies wöchentlich tut. Dann ist er rechtlich auf der sicheren Seite und die Erinnerungen an die jeweiligen Arbeitstage sind immer noch frisch genug, um tatsächlich zu dokumentieren, was er in der jeweiligen Woche in Schule und Betrieb gearbeitet und gelernt hat.

Es bietet sich daher an, dass der Azubi zum Ende der Woche, also beispielsweise immer freitags, zu einer festen Zeit seinen schriftlichen Ausbildungsnachweis führt. Und damit sollte auch klar sein: Er tut dies während seiner Arbeitszeit.

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Zahlreiche Auszubildende berichten, dass ihr Ausbildungsbetrieb von ihnen verlangt, den schriftlichen Ausbildungsnachweis zuhause zu führen. Das ist rechtlich allerdings nicht zulässig. Als Ausbilder müssen Sie jedem Azubi die entsprechende Zeit während der täglichen Ausbildungszeit einräumen.

Ihre Aufgaben als Ausbilder rund um den schriftlichen Ausbildungsnachweis

Mit dem schriftlichen Ausbildungsnachweis sind nicht nur Verpflichtungen für den Azubi verbunden. Sie haben nämlich nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 14, Abs. 1 Nr. 4) die Verpflichtung, den Auszubildenden zum Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises anzuhalten.

Das bedeutet konkret: Sie vereinbaren mit ihm, wann er den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der täglichen Ausbildungszeit führen kann bzw. soll. Stellen Sie fest, dass ein Azubi – was ja vorkommen soll – mit dieser Tätigkeit in Verzug ist, dann weisen Sie ihn nachhaltig darauf hin.

Was Sie auf jeden Fall verhindern sollten: Es kann vorkommen, dass ein Azubi monatelang mit dem Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises im Verzug ist. Es gibt Fälle, in denen zieht sich die Verweigerung dieser Tätigkeit sogar über 1 oder 2 Jahre. Wenn man bedenkt, dass jeder Auszubildende den schriftlichen Ausbildungsnachweis vorlegen muss, wenn er sich zur Abschlussprüfung anmeldet, sind die Probleme vorprogrammiert.

Daher sollten Sie den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig kontrollieren. Bei einer standhaften Verweigerung durch den Azubi sind Sie zudem berechtigt, schärfere Maßnahmen zu ergreifen. Es ist schon zu Abmahnungen und rechtmäßigen Kündigung bekommen, nur weil der Azubi dieser Arbeit konsequent nicht nachkam.