Schichtarbeit in der Ausbildung: Geht das?

Dürfen Auszubildende eigentlich auch in Schichtarbeit eingesetzt werden? Und wie ist das bei minderjährigen Azubis? Das Jugendarbeitsschutzgesetz macht da gravierende Einschränkungen. Aber grundsätzlich müssen sich Ausbildung und Schichtarbeit nicht ausschließen.

Es sollte die Ausnahme bleiben, aber es geht: Schichtarbeit ist auch in der Ausbildung möglich. Natürlich muss dabei vorausgesetzt werden, dass – wie auch sonst – Ausbildung laut Ausbildungsrahmenplan stattfindet. Die Schichtarbeit darf also der Ausbildung und dem Lernen nicht widersprechen.  

Vor einigen Jahren gab es dazu im Übrigen eine Studie des Instituts für Arbeits-, Umwelt- und Sozialmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg. Diese wurde bei Azubis der Audi AG durchgeführt. Ergebnis: Weder im Hinblick auf die Gesundheit noch auf die Lebensqualität hat den Auszubildenden die Schichtarbeit geschadet.

Schichtarbeit in der Ausbildung: Vorsicht bei Minderjährigen
Allerdings gibt es eine gewaltige Einschränkung: die Einsetzbarkeit von Minderjährigen. Bei Ihnen sind bezüglich der Schichtarbeit nämlich einige Dinge zu beachten, die das Jugendarbeitsschutzgesetz festlegt:  

  1. Schichtarbeit für Jugendliche darf in der Regel nicht am Wochenende stattfinden.
  2. Von wenigen Ausnahmen abgesehen dürfen Jugendliche nicht zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens beschäftigt werden. Das gilt im Übrigen auch, wenn die Ausbildung nicht in Schichtarbeit stattfindet.
  3. Zwischen 2 Schichten muss es eine Pause von mindestens 12 Stunden geben.
  4. Auch bei Schichtarbeit darf die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten werden.