Rechtssicher handeln: Kündigung am Ende der Probezeit

Wenn sich in der Probezeit herauskristallisiert, mit diesem Azubi wird das nichts, dann ist eine Kündigung fällig. Das ist während der Probezeit zwar rechtlich leicht möglich, Fallstricke gibt es aber trotzdem.

Die gute Nachricht ist: Weitaus die meisten Auszubildenden überstehen die Probezeit. Sie scheinen der Ausbildung gewachsen und der Ausbildungsbetrieb entscheidet sich dafür, den nächsten Schritt – also die gesamte Ausbildung – mit dem noch jungen Kollegen zu gehen. In manchen Fällen entwickelt sich die Ausbildung leider aber alles andere als günstig und die Signale stehen auf Abschied. Dann erfolgt in der Regel eine Kündigung.

In solchen Fällen lohnt sich ein Blick ins Berufsbildungsgesetz, in dem die Kündigung generell und auch speziell für die Probezeit geregelt ist. In § 22 heißt es: "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."

Damit wird klar zum Ausdruck gebracht:

  1. Die Kündigung kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen, nämlich "jederzeit".
  2. Sie wird sofort wirksam, nämlich "ohne Einhalten einer Kündigungsfrist".

Viel wichtiger ist jedoch, was Sie dem Berufsbildungsgesetz nicht ohne Weiteres entnehmen können, aber was aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen genauso wichtig ist, um rechtssicher vorzugehen:

  1. Die Kündigung muss – egal von welcher Seite sie ausgeht – schriftlich erfolgen.
  2. Gibt es einen Betriebsrat, dann ist dessen Meinung auch bei einer Probezeitkündigung vorab einzuholen.
  3. Um den Zugang des Kündigungsschreibens später belegen zu können, lassen Sie sich die Übergabe schriftlich quittieren.

Tipp: Bevor Sie eine Kündigung in der Probezeit aussprechen, überlegen Sie, ob Sie wirklich alle Faktoren und Auswirkungen bedacht haben. Dazu gehören insbesondere:

  • Es ist für Sie als Ausbildungsunternehmen alles andere als leicht, adäquaten Azubi-Ersatz zu schaffen.
  • In einigen Jahren, wenn der Azubi seine Ausbildung beenden würde, brauchen Sie aufgrund des Fachkräftemangels aller Voraussicht nach jede Kraft.
  • Für den Azubi bedeutet Ihre Kündigung ein Einschnitt in seine Vita, der nur schwer zu verdauen ist.