Wenn Ihnen 2 Ausbildungsplätze angeboten werden

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist für Sie als Bewerber zurzeit optimal. Immer weniger junge Menschen verlassen die Schule und der Bedarf der Betriebe an leistungsbereiten Bewerbern um Ausbildungsplätze ist groß. Das kann dazu führen, dass sie 2 oder noch mehr Ausbildungsplätze angeboten bekommen. Was nun?

Zunächst einmal ist es natürlich Ihr Ziel, einen Ausbildungsplatz so richtig nach Ihrem Geschmack zu ergattern. Daher sollten Sie in der Tat mehrere Bewerbungen am Laufen haben und möglichst viele Vorstellungsgespräche wahrnehmen. In der Folge sollten Sie aber mit Bedacht handeln, wenn es darum geht, einen Vertrag zu unterschreiben. Wird Ihnen ein Ausbildungsvertrag angeboten und Sie sind sich noch nicht sicher, ob sich eventuell woanders ein noch besseres Angebot auftut, dann müssen Sie dies zeitlich koordinieren.

Konkret bedeutet das: Möglichst einen unterschriftsreifen Vertrag nicht sofort unterschreiben, sondern ein paar Tage liegen lassen, um eventuell noch die Reaktionen eines anderes anderen Unternehmens abzuwarten. Scheuen Sie auch nicht davor zurück, eventuell mit einer kurzen E-Mail oder einem Telefonat bei Ihrem präferierten Unternehmen nach dem Stand der Dinge zu fragen.

Zur Not können Sie Ihre Situation auch konkret schildern – schließlich müsste sich der aus Ihrer Sicht bessere Ausbildungsbetrieb gebauchpinselt fühlen, wenn Sie ihn vorziehen. Zudem wird man Ihre Situation gut verstehen und nachvollziehen können.

2 Verträge unterschrieben – so ist die Rechtslage

Möglicherweise steht ja zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage schon fest, ob Sie übernommen werden oder nicht. Und möglicherweise können Sie die Entscheidungsfindung durch Ihre Kontaktaufnahme beschleunigen. In jedem Fall entgehen Sie damit der wenig erfreulichen Situation, 2 Verträge zu unterschreiben. Schließlich würde Sie das in einen rechtlichen Konflikt bringen.

Es sollte nicht passieren, aber es passiert doch ab und zu: Manch ein Azubi unterschreibt zweimal, einmal bei Unternehmen A und einmal bei Unternehmen B. Da ist guter Rat teuer. Allerdings ist diese Situation leichter lösbar, als man gemeinhin glaubt.

Wenn Ihnen so etwas passiert, können Sie nämlich das Ausbildungsverhältnis bereits vor dessen Beginn zu den Bedingungen der Probezeit (also ohne Fristeinhaltung und ohne Begründung) kündigen. Das sollten Sie dann auch tun. Für den Betrieb, dem Sie absagen, ist das zwar nicht erfreulich. Noch viel unerfreulicher wäre es jedoch, wenn er im Spätsommer vergeblich auf Sie am 1. Ausbildungstag wartet.