Welche Rechte haben Sie als Azubi?

Als Auszubildender haben Sie natürlich jede Menge Pflichten. Sie müssen morgens pünktlich sein, den Anweisungen des Ausbildungspersonals Folge leisten, die Berufsschule besuchen und vieles mehr. Allerdings haben Sie natürlich auch Rechte als Azubi, auf die Sie bestehen können und sollten.

Welche Rechte haben Azubis?

An erster Stelle steht Ihr Recht darauf, tatsächlich ausgebildet zu werden. Schließlich geht aus §14 Berufsbildungsgesetz hervor, dass der Ausbildungsbetrieb Ihnen berufliche Handlungskompetenz vermitteln muss. Das bedeutet, dass Sie nicht dauerhaft als billige Arbeitskraft ausgenutzt werden dürfen. Wer 8 Stunden am Tag am Kopierer steht, bei dem steht nicht der Erwerb beruflicher Handlungskompetenz im Vordergrund.

Wenn das Kopieren und andere Hilfsarbeiten zu Ihrem Ausbildungsberuf dazugehören, dann sind solche Tätigkeiten teilweise möglich und legitim, allerdings nicht ausschließlich oder über einen längeren Zeitraum. Sie haben als Azubi das Recht auf die Ausübung von Tätigkeiten, bei denen Sie etwas lernen.

Die Rechte eines Azubis drehen sich um den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz

Um diese Tätigkeiten durchzuführen, muss Ihnen Ihr Ausbildungsbetrieb alle erforderlichen Ausbildungsmittel, Werkzeuge und Werkstoffe, Geräte und Maschinen usw. zur Verfügung stellen. Sie müssen sich an den Kosten hierfür keineswegs beteiligten. Auch wenn Sie für die Abschlussprüfung bestimmte Materialien brauchen, besorgt und finanziert diese der Ausbildungsbetrieb. Es ist Ihr Recht als Azubi, hier nicht an den Kosten beteiligt zu werden. Allerdings gilt das nur für die betrieblichen Ausbildungsmittel.

Entstehen Kosten für Anschaffungen in der Berufsschule, zum Beispiel für Lehrbücher, dann ist Ihr Ausbildungsbetrieb dafür nicht zuständig. Das gilt auch für die Fahrtkosten, die für den Schulbesuch entstehen.

Wie sieht es mit Arbeitszeiten, Überstunden und Pausenregelung aus?

Selbstverständlich haben Sie wie alle anderen Arbeitnehmer auch als Azubi das Recht auf Pausen und die Einhaltung der täglichen Arbeitszeit. Überstunden sind in der Ausbildung zwar prinzipiell nicht ausgeschlossen und auch rechtlich möglich. Allerdings müssen Sie zum einen damit einverstanden sein und zum anderen muss ein Ausgleich geschaffen werden.

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind, gelten für Sie die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Auf diese können und müssen Sie bestehen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden haben Sie als Azubi beispielsweise ein Recht auf mindestens 60 Minuten Pause.

Anrecht auf Vergütung und Zeugnis als Azubi

Zudem haben Sie als Azubi selbstverständlich ein Recht darauf, dass Ihnen die Ausbildungsvergütung pünktlich und regelmäßig überwiesen wird. Zudem muss diese Vergütung mindestens einmal im Jahr ansteigen, in der Regel jeweils zu Beginn des neuen Ausbildungsjahrs. Sie haben darüber hinaus das Recht, vom Betrieb für den Besuch der Berufsschule, von anderen Ausbildungs-veranstaltungen außerhalb des Betriebs und zum Bestreiten der Prüfungen freigestellt zu werden. Das gilt auch für die Wegezeiten.

Zum Ende der Ausbildung haben Sie das Recht auf ein Ausbildungszeugnis. Damit ist nicht das Zeugnis der Kammer oder das Abschlusszeugnis der Berufsschule gemeint. Diese beiden erhalten sie ohnehin. Der Ausbildungsbetrieb muss Ihnen darüber hinaus ein Zeugnis ausstellen, in dem es um Ihre betrieblichen Aufgaben geht.