Wechsel des Ausbildungsbetriebs durch Azubi möglich?

Ist ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs möglich? Beispielsweise, wenn es dem Azubi nicht mehr gefällt und er ein besseres Angebot erhält? Der Auszubildende müsste seinen Vertrag dafür kündigen. Aber geht das einfach so?

Nein, ganz so einfach ist das nicht mit dem Wechsel des Ausbildungsbetriebs. Denn das Berufsbildungsgesetz gibt dem Auszubildenden in Sachen Kündigung keineswegs jede Freiheit an die Hand. In § 22 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) befindet sich dazu folgender Passus: 

"Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden … von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen."

Wechsel des Ausbildungsbetriebs in § 22 BBiG nicht berücksichtigt  
Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist also nicht vorgesehen. Und wenn ein solcher geplant ist, dann will der Azubi demzufolge weder die Berufsausbildung aufgeben noch den Ausbildungsberuf wechseln. Er darf also zu diesem Zwecke gar nicht kündigen. Welche Auswege sind möglich?  

Eigentlich bietet sich nur ein Aufhebungsvertrag an, der einvernehmlich zwischen dem Betrieb und dem Azubi geschlossen wird. Beide Seiten müssten also mit dem Wechsel des Ausbildungsbetriebs einverstanden sein. Ist es der Betrieb nicht und möchte keineswegs auf seinen Azubi verzichten, dann kann er erfolgreich sein Veto einlegen.  

Wichtiger Kündigungsgrund würde Wechsel des Ausbildungsbetriebs ermöglichen  
Aus dem Vertrag käme der Auszubildende als Alternative nur noch dann, wenn etwas Gravierendes vorgefallen ist. Er wurde schwer beleidigt, bestohlen, gemobbt, geschlagen oder sexuell belästigt. Dann läge ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor und dem Wechsel des Ausbildungsbetriebs stünde nichts mehr im Wege.