Tipps für einen gelungenen Ausbildungsstart

Sie haben kürzlich Ihren Schulabschluss hingelegt? Und haben Ihren Ausbildungsvertrag unter Dach und Fach? Dann wird es demnächst losgehen mit der Ausbildung. Sie werden sehen: Im Vergleich zur Schule ändert sich einiges. Mit den folgenden Tipps werden Sie jedenfalls einen guten Ausbildungsstart hinlegen.

Ganz wichtig ist zunächst einmal die Frage: Sind Sie über 18 oder unter 18 Jahre alt? Denn wenn Sie noch minderjährig sind, dann wird sich Ihr Ausbildungsbetrieb von Ihnen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen lassen. Wenn Sie diese noch nicht haben, dann wird es langsam Zeit.

Gehen Sie zu Ihrem Arzt und lassen Sie sich ein Gesundheitszeugnis ausstellen, aus dem hervorgeht, dass Sie für den angestrebten Ausbildungsberuf aus gesundheitlicher Sicht geeignet sind. Wenn Sie dieses Dokument nicht vorlegen, dann wird Sie Ihr neuer Ausbildungsbetrieb gleich am 1. Tag zum Arzt schicken. Das wäre kein gelungener Start.

Steuer-Identifikationsnummer statt Lohnsteuerkarte

Haben Sie bereits ein Girokonto? Wenn nein, dann lassen Sie ein solches bei der Bank, die Sie sich aussuchen können, einrichten. Wenn ja, dann halten Sie die Kontodaten bereit: die Bankleitzahl, den Namen des Instituts und die Kontonummer. Denn nur wenn Sie diese Information an Ihren Ausbildungsbetrieb geben, kann Ihnen Ihre Ausbildungsvergütung auch überwiesen werden.

Übrigens: Eine Lohnsteuerkarte brauchen Sie in der Regel nicht mehr. Normalerweise genügt es, seine Steuer-Identifikationsnummer zu wissen. Notieren Sie sich diese, um sie an den Ausbildungsbetrieb weitergeben zu können. Wenn Ihnen Ihre Steuer-Identifikationsnummer nicht bekannt ist, dann fragen Sie Ihr Finanzamt.

Krankenkasse rechtzeitig wählen

Was Sie noch brauchen, das ist ein Sozialversicherungsausweis. Liegt der ihnen bereits vor, dann bringen Sie ihn spätestens am ersten Ausbildungstag mit. Verfügen Sie über einen solchen Ausweis noch nicht, dann hilft Ihnen die Krankenkasse weiter: Sie veranlasst die Ausstellung des Sozialversicherungsausweises beim Rentenversicherungsträger.

Von diesem wird Ihnen der Ausweis letztlich zugesandt. Apropos Krankenkasse – haben Sie sich schon entschieden, bei welcher Sie krankenversichert sein wollen. Ihr Ausbildungsbetrieb wird auf diese Information warten. Tipp am Rande: Achten Sie darauf, dass Ihre Krankenkasse keinen Zusatzbeitrag erhebt.

Ihnen einen gelungenen Start in das Berufsleben!