Sind Azubis geringfügig Beschäftigte?

Azubis verdienen verhältnismäßig wenig Geld. Sind sie aber deshalb als geringfügig Beschäftigte einzustufen? Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte sich 2008 mit dieser Frage beschäftigt und gab eine eindeutige Antwort.

Den Anlass für die juristische Auseinandersetzung gab eine Auszubildende, die im 1. Ausbildungsjahr weniger als 400€ verdiente und im 2. und 3. Ausbildungsjahr immerhin noch unter 800€. Sie sah sich deshalb zumindest zu Beginn der Ausbildung als geringfügig Beschäftigte. Dies würde bedeuten, dass sie ihr "Brutto" für "Netto" erhalten würde und keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen würde. Allerdings sind Azubis sozialversicherungspflichtig und keine geringfügig Beschäftigten – und genau das war der Klägerin ein Dorn im Auge.

Sozialversicherungspflicht von Azubis in Frage gestellt 
Auch im 2. und 3. Ausbildungsjahr gäbe es zumindest finanzielle Erleichterungen für sie im Rahmen des Midi-Jobs, wenn auch nicht so spürbare wie als geringfügig Beschäftigte. Als Midi-Jobs werden Tätigkeiten bezeichnet, durch die ein Einkommen zwischen 400 und 800 Euro erzielt wird. Für sie gelten die günstigeren Bedingungen der sogenannten Gleitzonenregelung. Allerdings genießen Azubis diese Erleichterungen eben nicht, auch wenn ihr Einkommen in diesem Korridor liegt.  

Insofern war das Ansinnen der Auszubildenden, den Status von Azubis grundsätzlich auf geringfügig Beschäftigte bzw. Midi-Jobber zu ändern, schon ein sehr großes. Und es erwies sich letztlich auch als eine Nummer zu groß. Das LSG Baden-Württemberg prüfte, ob eine verfassungswidrige Benachteiligung von Azubis vorläge (Az L 4 KR 6527/06 vom 10.6.2008).  

LSG: Azubis sind keine geringfügig Beschäftigten
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Azubis völlig zu Recht komplett der Sozialversicherung unterstellt seien. Dies würde zu deren besonderem Schutz beitragen, den sie als geringfügig Beschäftigte nicht hätten. Insofern seien sie trotz des recht geringen Einkommens als voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigte einzustufen.