Probezeit: Was bedeutet sie für Azubis?

Wenn Sie im August oder September ein Ausbildungsverhältnis begonnen haben, konnten Sie bereits einige Wochen Erfahrung sammeln. Diese Wochen sind aber nur sehr bedingt typisch für die gesamte Ausbildung – besonders aus arbeitsrechtlicher Sicht. Schließlich ist Probezeit für Sie als Azubi.

Natürlich bedeutet das nicht, dass in der Probezeit die Ausbildung komplett anders funktioniert. Das Praxislernen steht auch hier im Vordergrund – ebenso wie in der Berufsschule das Pauken der theoretischen Inhalte und das Überprüfen durch Klassenarbeiten und Tests. Trotzdem ist die Probezeit eine besondere Zeit. Schließlich könnte Ihr Ausbildungsbetrieb Ihnen ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Natürlich wird er das ohne Grund nicht tun, der Grund muss allerdings nicht schwerwiegend sein und er braucht ihn auch nicht zu nennen.

Nach dem Motto "Gleiche Rechte für jedermann" dürfen Sie das als Auszubildender allerdings auch. Mit diesem Recht sollten Sie zwar nicht allzu großzügig umgehen, denn abgebrochene Ausbildungen machen sich im Lebenslauf alles andere als gut. Auf der anderen Seite: Wenn der Ausbildungsbetrieb mit Ihnen zufrieden ist und Sie gerne halten möchte, dann wird er sich auch entsprechend Mühe gegeben. Das setzt einen positiven Kreislauf in Gang, der durch Ihre positive Leistung initiiert wurde.

Formal ist eine Kündigung ziemlich einfach

Möglicherweise könnten Sie in einen Konflikt geraten, wenn Ihnen ein anderer Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsplatz anbietet, von dem Sie sich aus irgendwelchen Gründen mehr versprechen. Möglicherweise handelt es sich um einen anderen Beruf, um eine höhere Vergütung, um einen näheren Weg zur Arbeit oder um attraktive Rahmenbedingungen für Auszubildende generell. Allerdings: Lassen Sie sich nicht blenden. Jeder Ausbildungsbetrieb hat seine Vorteile – jeder hat aber auch seine Nachteile. Eine Kündigung ist schnell geschrieben – sie ist aber auch schnell bereut.

Formale Hürden müssen Sie nämlich dafür kaum überspringen. Ausnahme: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie ist allerdings an keine besonderen Formvorschriften gebunden. Es sollte lediglich erwähnt sein, dass Sie das Ausbildungsverhältnis zu den Bedingungen der Probezeit kündigen. Darüber steht das Datum und mit "Kündigung" eine treffende Überschrift und unten drunter haben Sie selbstverständlich handschriftlich unterschrieben. Da bei einer Probezeitkündigung keine Seite eine Frist zu beachten hat, kann das Ausbildungsverhältnis in der Tat auf diese Art und Weise unmittelbar beendet werden.

Ist die Probezeit erst mal vorbei, dann ist es für Sie nicht mehr ganz so einfach. Dann müssen Sie nämlich eine Frist von 4 Wochen beachten, wenn Sie die Ausbildung beenden wollen. Für Ihren Arbeitgeber liegen die Hürden dann allerdings noch deutlich höher.