Nebenjob während der Ausbildung? Das ist zu beachten

Wenn Sie gerade eine Ausbildung machen, haben Sie normalerweise mehr als genug zu tun. Trotzdem bleibt manchmal noch etwas Zeit bzw. am Ende des Geldes ziemlich viel Monat übrig. Dann können Sie einen Nebenjob während der Ausbildung in Erwägung ziehen. Allerdings ist das eine oder andere zu beachten.

Im Rahmen Ihrer Ausbildung sind Sie 40 Stunden, manchmal etwas mehr, manchmal etwas weniger, aktiv. Sie haben viel Zeit im Ausbildungsbetrieb zu verbringen und an dem ein oder anderen Tag in der Berufsschule. Dazu kommen Wegezeiten und Verpflichtungen wie Hausaufgaben, Lernen für Prüfungen usw. Wer da noch an einen Nebenjob denkt, der muss schon ziemlich fit sein. Ist das der Fall, dann spricht allerdings nichts dagegen, die eigene Finanzlage mit einem Zusatzverdienst aufzubessern.

Das beachten Sie bei einer Nebenbeschäftigung

Zunächst einmal bedenken Sie, dass die laut Gesetz maximale wöchentliche Arbeitszeit immer zu beachten ist. Das macht einen Nebenjob zwar normalerweise nicht unmöglich, schränkt ihn aber zum Teil drastisch ein. Wenn Sie volljährig sind, dürfen Sie im Regelfall – auf 6 Tage in der Woche verteilt – maximal 48 Stunden arbeiten. Sind Sie minderjährig, dann ist Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt. Diese Zeiten beachten Sie unbedingt.

Muss Ihr Ausbildungsbetrieb sein Einverständnis erklären?

Es ist übrigens nicht so, dass Ihr Ausbildungsbetrieb mit dem Nebenjob einverstanden sein muss. Allerdings hat er ein Recht darauf, zu erfahren, dass Sie noch anderweitig tätig sind. So kann er überprüfen, ob sich Ihre gesamten Arbeitszeiten im Rahmen der gesetzlichen Regelung bewegen, und ob Ihre Ausbildung darunter leidet, wenn Sie noch andere Verpflichtungen haben.

Ist mit den Arbeitszeiten alles o.k. und Ihre Leistungen sind nach wie vor in Ordnung, dann bleibt Ihrem Ausbildungsbetrieb nichts anderes übrig, als Ihre Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Sackt Ihr Leistungsniveau allerdings mit dem zusätzlichen Nebenjob ab, dann kann Ihr Ausbildungsbetrieb intervenieren und Ihnen den Nebenjob untersagen.

Urlaub ist Urlaub – das gilt auch für den Nebenjob

Bedenken Sie aber Folgendes: Wenn Sie Urlaub haben, dann sind Sie zur Erholung per Gesetz verpflichtet. Während dieser Zeit sollte also auch Ihr Nebenjob ruhen. Führen Sie diesen weiter aus und Ihr Ausbildungsbetrieb bekommt das mit, dann könnten Sie Probleme bekommen. Daher verfahren Sie nach der Devise: Urlaub ist Urlaub – sowohl in der Ausbildung als auch beim Nebenjob.