Haben meine Eltern während meiner Ausbildung Anspruch auf Kindergeld?

Wenn Sie im Spätsommer eine Ausbildung beginnen, dann beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Und Sie verdienen eigenes Geld. Was aber ist während der Ausbildung mit dem Kindergeld? Lohnt es sich, dies dann noch zu beantragen?

Seit Beginn des Jahres 2012 hat sich die Frage nach dem Kindergeld während der Ausbildung zum Glück stark vereinfacht. Außerdem hat sich die Situation für die potenziellen Kindergeldempfänger auch verbessert. Niemand kommt heutzutage noch auf die Idee, genau zu ermitteln, wie viel der Auszubildende im Jahr verdient. Oder zu fragen, welche Werbungskosten angerechnet werden. Früher war der Antrag auf Kindergeld fast so aufwändig wie eine Steuererklärung. Diese Zeiten sind jetzt aber vorbei.

Das bedeutet im Klartext: Auszubildende bzw. deren Eltern haben unabhängig von ihrem Einkommen, also von der Höhe der Ausbildungsvergütung, Anspruch auf Kindergeld. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Dies gilt nur bis zum 25. Geburtstag des Auszubildenden. Azubis, die älter sind, fallen durch das Raster. Allerdings betrifft das eher weniger Auszubildende. Denn selbst wer mit 18 oder 19 Jahren, also zum Beispiel nach dem Abitur, mit der Ausbildung beginnt, hat lange genug Zeit dafür und sollte die Ausbildung vor seinem 25. Geburtstag abschließen.

Kindergeld während der Ausbildung: Antragstellung und "Abzweigung"

Das Kindergeld wird übrigens bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt. Das machen Sie nicht selbst als Auszubildender, sondern Ihre Erziehungsberechtigten. Die sind in der Regel auch diejenigen, auf deren Konto das Kindergeld überwiesen wird und die anspruchsberechtigt sind. Wenn Sie als Auszubildender aber weitgehend unabhängig und selbstständig von Ihrem Elternhaus leben und vor allem eine eigene Wohnung haben, können auch Sie der Anspruchsberechtigte sein.

Es ist nämlich möglich, einen Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes zu stellen und damit eine "Abzweigung des Kindergeldes" zu erreichen. So nennt sich zumindest dieser bürokratische Akt. Hierbei müssen Sie auch die Kontaktdaten Ihrer Erziehungsberechtigten nennen. Wenn Sie also das Kindergeld an sich abzweigen wollen, sollten Sie darüber mit Ihren Eltern vorher sprechen und klären, ob die Rahmenbedingungen vorhanden sind. Dann ist es in der Tat möglich, dass Sie das Kindergeld auf das eigene Konto überwiesen bekommen.