Das Eigentum Ihres Ausbildungsbetriebs sorgfältig behandeln

Als Auszubildender gehen Sie jeden Tag mit Maschinen, Computern, Materialien und anderen Dingen um, die Ihrem Ausbildungsbetrieb gehören. Daher sind Sie verpflichtet, diese auch sorgfältig zu behandeln. Was aber, wenn doch mal etwas Schaden nimmt?

Der sorgfältige Umgang mit fremdem Eigentum ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber nicht jedem Auszubildenden ist das tatsächlich auch bewusst. Denken Sie denn jedes Mal darüber nach, ob die Behandlung Ihres PCs, der natürlich dem Ausbildungsbetrieb gehört, immer im Sinne des Unternehmens ist? Das betrifft vor allem auch die Frage, ob Sie sich etwas aus dem Internet herunterladen, was ja bekanntlich ein erhebliches Risiko darstellt.

Sorgfalt ist auch beim Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und der gesamten Geschäftsausstattung vonnöten. Allerdings können Sie als Azubi davon ausgehen: Wenn Sie die notwendige Sorgfalt walten lassen, werden Sie auch nie zur Kasse gebeten, falls einmal ein Schaden auftritt. Und solche Schäden können schließlich beträchtlich sein.

Wann müssen Sie zahlen und wann nicht

Wie fahrlässig haben Sie gehandelt? Genau diese Frage wird man Ihnen und wird man allgemein stellen, wenn es zu einem Schaden kommt, den Sie (gegebenenfalls) zu verantworten haben. Beschränkt sich Ihre Fahrlässigkeit auf ein Minimum, dann kann nämlich niemand auf Sie als Auszubildender zurückgreifen.

Beispiel: Sie öffnen die Bürotür so schwungvoll, dass die wertvolle Fracht des entgegenkommenden Kollegen zu Schaden kommt. Natürlich, Sie hätten das auch vorsichtiger machen können, aber Sie mussten nicht unbedingt mit diesen unglücklichen Umständen rechnen. Ihr Anteil und Ihre Fahrlässigkeit sind hier so gering einzustufen, dass Sie für den Schaden wahrscheinlich nicht haften.

Das bedeutet aber auch: Ist Ihre Verantwortung größer, dann wirkt sich das auch auf die Haftung aus. Wenn Sie beispielsweise aus Bequemlichkeit bestimmte Sicherungsmaßnahmen nicht ergreifen, obwohl Ihnen eigentlich bekannt ist, dass Sie anders hätten handeln sollen, dann kann man Sie, was die Haftung anbelangt, mit ins Boot nehmen.

Zumindest müssen Sie damit rechnen, für einen Teil des Schadens aufzukommen. Bei sehr grober Fahrlässigkeit oder sogar bei Vorsatz wird wahrscheinlich sogar der gesamte Schaden als Anspruch auf Sie zukommen. Wutausbrüche können also teuer werden. Denn dann macht die Haftung um Sie als Azubi keinen Umweg mehr.