Azubi, Chef und wer noch?

Lehrjahre, Herrenjahre, Knechten, billige Arbeitskraft und andere Assoziationen kommen bei dem Begriff Ausbildung in den Sinn. Dabei handelt es sich bei einem Ausbildungsvertrag um ein Rechtsgeschäft, mit dem Recht und Pflichten aller an der Ausbildung beteiligten Gruppen definiert sind.

So klappt´s garantiert!

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre!" oder "Ich bin nur Azubi, ich darf das". Diese Thesen halten sich hartnäckig im Sprachgebrauch einzelner Unternehmen, die zumindest selbst der Meinung sind, sie führen eine Berufsausbildung durch.

Um eine Ausbildung tatsächlich erfolgreich durchzuführen, bedarf es allerdings mehr als festgerosteter Machtstrukturen. Sie möchten einen Auszubildenden (m/w) einstellen, wissen aber nicht genau, worauf es ankommt?

Sie sollten sich im Vorfeld über einige notwendige Qualifikationen und Pflichten bewusst werden, damit der Ausbildungsberater der Kammer Ihrem Vorhaben keinen Strich durch die Rechnung zieht. Zunächst einmal gibt es drei Personengruppen, die direkt an der Ausbildung beteiligt sind. Alle drei haben festgelegte Rechte und Pflichten.

Der Auszubildenden

Die erste Partei der an der Ausbildung beteiligten Personen stellt der/die Auszubildende dar. Er wird bei Minderjährigkeit durch seinen gesetzlichen Vertreter unterstützt. Die Hauptaufgabe der Auszubildenden ist es, lernen zu wollen. Dazu gehört das Führen des Berichtsheftes, das Streben nach Wissen, die Bereitschaft zur Eingliederung in die betrieblichen Gegebenheiten und vieles mehr.

Der Ausbildende

Der Ausbildende kann zugleich der Ausbilder sein, muss aber nicht. Es handelt sich hierbei um den Geschäftsführer des Ausbildungsunternehmens bzw. um eine Person, die in Bezug auf Personalangelegenheiten handlungsbevollmächtigt ist. Sie fungiert als Partner im Ausbildungsvertrag und ist offiziell für die Einhaltung der Ausbildungsziele verantwortlich.

Der Ausbilder

Beim Ausbilder handelt es sich um eine Person, die sowohl über die persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen verfügen muss, um eine Ausbildung durchzuführen. Er handelt als direkter Vorgesetzter und ist der erste Ansprechpartner für die Lehrlinge. Er hat die Möglichkeit, Ausbildergehilfen zu bestimmen, falls seine fachliche Kompetenz in einigen Spezialbereichen des Berufsfeldes nicht ausreicht. Als Ausbildender und Ausbilder müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen, um eine Berufsausbildung anbieten zu dürfen.

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung muss im Betrieb gegeben sein. Der Ausbilder muss nicht unbedingt über Fachwissen verfügen, der Ausbilder und seine Ausbildungsbeauftragten müssen es aber haben. Die fachliche Eignung ist entweder durch einen Berufsabschluss möglich, oder der Ausbilder hat nachgewiesen, dass er die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt.

Weiterhin ist es notwendig, dass der fachlich Geeignete mindestens sechs Jahre in diesem Beruf gearbeitet hat. Alternativ ist es möglich, nach Ablauf dieser Frist eine Fachkundeprüfung abzulegen. Natürlich besteht die Möglichkeit, in berufsverwandten Arbeitsfeldern auszubilden. Ein Speditionskaufmann kann auch einen Bürokaufmann oder einen Lageristen ausbilden, sofern die betrieblichen Gegebenheiten stimmen, aber eben keinen Friseur.

Persönliche Eignung

Die persönlichen Voraussetzungen zum Schutz der Auszubildenden betreffen auch den Privatbereich. Wer beispielsweise eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren verbüßt hat, ist nach Ansicht der Gesetzgebung nicht mehr geeignet, einen Minderjährigen zu leiten.

Eine Verurteilung wegen Delikten im Bereich der Betäubungsmittel oder der Verbreitung unzulässiger Schriften führt ebenfalls zum Beschäftigungsverbot für Auszubildende. Wer mehrfach gegen das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung verstoßen hat, dem wird die persönliche Eignung wieder aberkannt.

Soziale Eignung

Die soziale Eignung lässt sich nur schwer bewerten. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Ausbilder sowie dessen Ausbildungsbeauftragte dem sozialen Umfeld der Branche angepasst sind. Wer ab Mittwoch mit schmutziger Hose zur Arbeit erscheint, kann auf dem Bau ein prima Ausbilder sein.

Im Büro lässt dieses Verhalten doch eher auf einen Missstand deuten. Der Ausbilder soll vor allem Zeit haben, sich um die Belange der Auszubildenden zu kümmern, als Vorbild, Respektsperson und Ansprechpartner gleichzeitig fungieren. Eine anspruchsvolle Aufgabe.