Aufhebungsvertrag: Nicht mit Kündigung drohen

Nicht nur mit einer Kündigung, auch mit einem Aufhebungsvertrag kann eine Ausbildung beendet werden. Voraussetzung ist: Beide Parteien sind einverstanden und der Vertrag kommt ohne Druck zustande.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine saubere Lösung sein, um im beiderseitigen Einvernehmen eine Ausbildung zu beenden. Sowohl für den Betrieb als auch für den Azubi hat sie gegenüber einer Kündigung einen Image-Vorteil. Sind also beide Seiten der Meinung, dass es besser ist, die Ausbildung zu beenden, dann spricht nichts dagegen, einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Anfechtung möglich
Allerdings sollte tatsächlich Einigkeit herrschen. Übt der Ausbildungsbetrieb in irgendeiner Form Druck aus, den Vertrag zu unterschreiben, dann steht dieser auf wackeligen Beinen. Denn wie jeder andere Vertrag auch, so kann auch der Aufhebungsvertrag angefochten werden. Konkret hat das Aussicht auf Erfolg, wenn  

  • eine Partei arglistig getäuscht wurde, z. B. der Betrieb behauptet, wider besseres Wissen, dass es keine Sperre beim Arbeitslosengeld geben wird,  
  • ein Irrtum vorliegt, z. B. in einer etwaigen Abfindungssumme findet sich eine "Null" zu viel,  
  • der Vertrag unter einer Drohung zustande gekommen ist, z. B. "du unterschreibst jetzt den Aufhebungsvertrag, sonst kündige ich dir".  

So war es auch in einem Fall, den das Arbeitsgericht Bad Kreuznach zu entscheiden hatte (11 Ca 1792/05 vom 15.12.2005): Ein Ausbildungsbetrieb drohte unberechtigt mit einer Kündigung für den Fall, dass der Azubi den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt. Dieser hat den Vertrag unterschrieben, allerdings später angefochten. Und das mit Erfolg, wie auch das Landesarbeitsgericht Mainz später bestätigte.