Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Vorteile und Nachteile

Mit einem Aufhebungsvertrag bietet sich die Möglichkeit, eine Ausbildung auf vergleichsweise elegante Art zu beenden. Allerdings: Es muss tatsächlich vollkommene Übereinstimmung beider Parteien vorherrschen. Ist dies der Fall, dann überwiegen die Vorteile.

Letztlich hat ein Aufhebungsvertrag gegenüber der Kündigung oftmals Vorteile: Es sieht für beide Seiten besser aus, wenn die Ausbildung nicht durch eine Kündigung beendet wurde. Eine solche macht sich nämlich nicht gut im Lebenslauf des Azubis und auch nicht in der Ausbildungsstatistik des Betriebs.  

Darüber hinaus bietet der Aufhebungsvertrag in der Ausbildung auch rechtlich einige Vorteile:

  • Eine Kündigungsschutzklage ist ausgeschlossen.
  • Es werden ggf. Gerichtskosten gespart.
  • Der Betriebsrat muss weder gefragt noch informiert werden.
  • Es ist keine Kündigungsfrist zu beachten.

Allerdings nutzen alle diese Vorteile nichts, wenn nur eine Seite das Ende der Ausbildung zu diesen im Aufhebungsvertrag festgelegten Bedingungen tatsächlich will. Ist der Azubi nicht einverstanden, dann wird ein Aufhebungsvertrag nicht zustandekommen. Und unterschreibt er nur, weil er unter Druck gesetzt wurde, dann kann der Vertrag angefochten werden. 

Was nämlich gar nicht geht, ist: Mit einer Kündigung für den Fall drohen, dass der Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben wird. So lässt sich eine Ausbildung keineswegs elegant beenden. Im Gegenteil: Der Azubi wird den Vertrag mit Erfolg anfechten und die Beendigung der Ausbildung "im beiderseitigen Einvernehmen" ist endgültig misslungen. 

Aufhebungsvertrag statt Kündigung ist möglich 
Allerdings: Dieser Nachteil für den Betrieb greift nicht, wenn tatsächlich ein Kündigungsgrund vorlag und der Aufhebungsvertrag nur als Entgegenkommen gewertet werden kann. Hat der Auszubildende beispielsweise die Geldbörse eines Kollegen entwendet, dann läge ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vor. Einigt man sich nun auf einen Aufhebungsvertrag, damit es für den Azubi nicht so nachteilig aussieht, dann kann er keineswegs anbringen, ihm sei mit einer Kündigung gedroht worden.