Probezeit: Keine Kündigungsfrist in der Ausbildung?

Eine Kündigung in der Probezeit kann vorkommen - auch in der Ausbildung. Eine Kündigungsfrist muss dann nicht eingehalten werden. So steht es im Berufsbildungsgesetz. Nicht in jedem Fall bedeutet das allerdings ein sofortiges Ende der Ausbildung.

Gibt es eigentlich während der Probezeit eine Kündigungsfrist? Oder kann ich meinen Azubi sofort nach Hause schicken? Und wenn er gehen will? Welche Rechte hat er? Wer mit seinem Auszubildenden eine Ausbildung beginnt, der muss sich mit solchen Fragen beschäftigen.  

Und genau so ist das auch richtig formuliert: Er MUSS! Denn eine Probezeit ist in der Ausbildung immer zu vereinbaren. Auch wenn der Chef seinen eigenen Sohn einstellt: Eine Probezeit muss vereinbart sein – in diesem Falle aber eher nur pro forma. Wie aber verhält sich das nun mit der Kündigungsfrist?

Keine Kündigungsfrist während der Probezeit – für niemanden  

Die Kündigungsfrist während der Probezeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses beträgt null Tage. Konkret: Es gibt keine Kündigungsfrist. Wenn Sie dem Azubi kündigen, dann ist die Ausbildung sofort beendet. Aber: Auch der Auszubildende selbst muss keine Kündigungsfrist beachten. Hat er genug von seiner Ausbildung, kann er sofort abbrechen. Für beide Seiten gilt aber auch: Auch in der Probezeit muss die Kündigung zwingend schriftlich erfolgen.  

Aber obwohl das Berufsbildungsgesetz in §22 keine Kündigungsfrist vorsieht, so kann man doch eine Auslauffrist vereinbaren. Beispielsweise kann man die Ausbildung aus abrechnungstechnischen Gründen bis zum Monatsende weiterlaufen lassen, wenn beide Seiten einverstanden sind. Vorsicht aber: Die Auslauffrist darf nicht erst nach der Probezeit enden. Dann könnte die Kündigung erfolgreich angefochten werden.