Nebenjob für den Azubi: Das sind die Grenzen

Für das Thema "Nebenjob während der Ausbildung" gibt es einige Regelungen zu beachten. Die maximale Wochenarbeitszeit darf zum Beispiel nicht überschritten werden - auch mit Nebenjob nicht! Aber eines muss der Azubi nicht: Sie als Ausbilder fragen, ob er überhaupt darf.

Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende weisen große Unterschiede auf. In Extremfällen werden mehr als 1.000 EUR gezahlt. Manchmal sind es aber auch nur wenige Hundert. Kein Wunder also, dass manche Azubis mit ihrem Geld einfach nicht auskommen. Diese Kandidaten erbitten dann häufig die Erlaubnis, einen Nebenjob ausüben zu dürfen. Und wie reagieren Sie?  

Zunächst einmal folgendes vorab: Azubis müssen Sie gar nicht fragen, ob ein Nebenjob möglich ist. Denn: Es ist generell nicht verboten, einen Nebenjob auszuüben. Auszubildende müssen Sie nur informieren. Für Sie als Ausbildungsbetrieb gibt es nicht die Option eines Verbots. Allerdings sollten Sie den Azubi auf bestimmte Beschränkungen aufmerksam machen.

Nebenjob: Einschränkungen bei der Ausübung durch einen Azubi  

  1. Auch zusammen mit dem Nebenjob darf der Azubi die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreiten. Diese legen fest, dass volljährige Azubis maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten dürfen, die auf 6 Werktage mit je 8 Stunden verteilt werden. Bei minderjährigen Auszubildenden liegt die Grenze bei 40 Stunden pro Woche.  
  2. Während des Urlaubs ist auch der Nebenjob tabu. Denn Ihre Azubis sind verpflichtet, den Urlaub für Erholungszwecke zu nutzen.  
  3. Ist der Azubi krank geschrieben, dann darf er seinen Nebenjob natürlich auch nicht mehr ausüben. Schließlich sollte er schnellst möglich wieder gesund werden. Zudem zahlen Sie ja die Vergütung weiter, während der Auszubildende für einen anderen Betrieb – ggf. sogar umfassender als sonst – arbeitet. Ausnahme: Wenn der Nebenjob dem Heilungsprozess nicht schadet, dann darf er trotz Krankschreibung ausgeübt werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Nebenjob eine völlig andere Tätigkeit ist als die im Ausbildungsberuf und in der Regel viel leichter zu verrichten ist.