Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt in der Ausbildung

Keineswegs die Mehrheit der Auszubildenden neigen dazu, auch mal aggressiv zu sein. Gewalt in der Ausbildung ist eher die Ausnahme, die aber dennoch aktiv bekämpft werden muss. Als Ausbilder können Sie einiges dafür tun, dass Gewalt in Ihrem Unternehmen keine Rolle spielt.

Aus Kreisen der gesetzlichen Unfallversicherung wurde vor einiger Zeit publiziert, dass 60% der Jugendlichen im Betrieb mindestens einmal in der Woche aggressives Verhalten, Konfrontationen oder Gewalt erleben. Das trifft zwar sicher nicht auf alle Betriebe und Branchen zu, sollte Sie als Ausbilder aber dennoch hellhörig machen.

Maßnahmen gegen Gewalt in der Ausbildung

  1. Achten Sie bereits bei der Auswahl ihrer Azubis darauf, ob in den Schulzeugnissen, beispielsweise unter Bemerkungen/Sonstiges, Formulierungen auftauchen, die auf Gewaltbereitschaft und Aggressivität hindeuten. Sind Sie sich unsicher, dann können Sie auch in der Schule nachfragen und sich einen Zeugnisvermerk erläutern lassen.
  2. Abteilungen, in denen es gehäuft zu Vorkommnissen und Aggressionen kommt, sollten Auszubildende nicht betreuen. Achten Sie darauf, dass Ihre Ausbildungsabteilungen von den Verantwortlichen Ausbildern so geführt werden, dass der Umgang untereinander von Achtung und Höflichkeit geprägt ist.
  1. Oftmals sind nicht eingehaltene Regeln der Grund für Auseinandersetzungen. Und Regeln werden häufig deshalb nicht eingehalten, weil sie nicht klar genug formuliert und vermittelt werden. Wirken Sie darauf hin, dass die betrieblichen Regeln – auch zum täglichen Umgang miteinander – allen Auszubildenden vermittelt werden – und zwar verständlich.
  2. Kommt es einmal zu kleineren Vorkommnissen, dann reagieren Sie sofort. So können Sie aggressives Verhalten bereits im Kern ersticken. Ist ein Konflikt erst einmal eskaliert, dann ist es schwer, dem entgegenzuwirken. Handeln Sie daher zeitnah.
  3. Reagieren Sie konsequent, wenn es zu aggressivem Verhalten unter Auszubildenden kommt. Drohen Sie einerseits Abmahnungen an, schreiben Sie diese aber auch, wenn es notwendig wird. In extremen Fällen von Gewaltanwendung kann es vonnöten sein, direkt eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung auszusprechen. Das sind Sie den anderen Kollegen und Auszubildenden schuldig, die schließlich zu schützen sind.