Kündigung vor Ausbildungsbeginn – was nun?

Zum Jahreswechsel haben bereits viele Ausbildungsbetriebe ihre Verträge zum Ausbildungsbeginn im Spätsommer 2014 unter Dach und Fach. Aber was sind diese Verträge eigentlich wert? Können sie gekündigt werden? Und wenn ja, wie geht es weiter?

Sicher ist sicher – das wird sich der eine oder andere Auszubildende denken, wenn er einen Ausbildungsvertrag unterschreibt. Diesen Ausbildungsplatz kann ihm keiner mehr nehmen. Das Problem für sie als Ausbildungsbetrieb: Vielfach werden offene Bewerbungen weiterverfolgt und der potenzielle Auszubildende gerät in die Versuchung, einen weiteren Vertrag zu unterschreiben. Darf er das?

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit ist durchaus relevant. Schließlich kann sich ein Auszubildender nicht zerteilen und ab September 2014 für 2 Ausbildungsbetriebe gleichzeitig zur Verfügung stehen. Allerdings ist dieses Problem für ihn eher nur ein kleines. Denn das Berufsbildungsgesetz macht es möglich, einen Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung zu den Bedingungen der Probezeit zu kündigen.

Kündigungsfrist und Kündigungsgrund spielen keine Rolle

Und die Bedingungen der Probezeit stellen alles andere als hohe Hürden dar. Denn sowohl der Azubi als auch der Ausbildungsbetrieb ist berechtigt, eine Kündigung auszusprechen, ohne dass ein Grund vorliegt. Zudem muss keinerlei Frist beachtet werden. Das bedeutet: Erhält ein potenzieller Azubi, der im Spätsommer 2014 bei Ihnen die Ausbildung beginnen soll, ein weiteres Vertragsangebot, dann muss er Ihnen lediglich eine kurze, schriftliche Kündigung zu schicken. Es reicht also ein Einzeiler, um aus dem Vertrag herauszukommen.

Übrigens: Selbst wenn der Azubi nicht kündigt, kann es passieren, dass er zum geplanten Ausbildungsbeginn bei Ihnen nicht auftaucht. Dann ist er zwar vertragsbrüchig geworden, er könnte aber die Kündigung jederzeit nachreichen. In jedem Fall haben Sie dann das Problem, sich zu einem Zeitpunkt, zu dem der Ausbildungsmarkt ziemlich abgegrast ist, um Ersatz zu bemühen.

Das bedeutet für Sie: Pflegen Sie die Beziehung zum erfolgreichen Bewerber auch nach der Unterschrift weiter. Informieren Sie ihn ausführlich über den Ausbildungsstart, lassen Sie ihn möglicherweise die Mitarbeiterzeitschrift zukommen oder gratulieren Sie, wenn es zeitlich passt, zu seinem Geburtstag. Das hat Stil und bindet.