Kündigung oder Abmahnung? Rechtssicher und menschlich handeln

Es gibt kaum eine Ausbildung, in der nicht auch mal gehörig etwas schief läuft. In besonders gravierenden Fällen stellt sich dann die Frage, ob eine Abmahnung angemessen ist. Nur in krassen Ausnahmefällen kommt auch eine Kündigung in Frage.

Kündigung oder Abmahnung? Auszubildende werden vom Gesetzgeber bei diesem Thema in besonderem Maße geschützt. Nach Ablauf der Probezeit können Sie nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Eine betriebsbedingte Kündigung oder dergleichen ist in einem Ausbildungsverhältnis nicht möglich. Es muss also schon etwas Gravierendes vorgefallen sein, um einem Auszubildenden zu kündigen.

Oftmals stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung schon vorliegen. Wenn ein Azubi beispielsweise mit einem "Idiot" auf den Lippen den Raum verlässt, muss es dann gleich eine Kündigung sein? Oder ist hier eine Abmahnung angebracht?

Es gibt hier sicherlich keinen Königsweg, der immer als Schablone herhalten kann. Gerade bei einer Beleidigung spielen viele Faktoren eine Rolle: Wie schlimm war das Schimpfwort? Ist schon mal etwas dergleichen vorgefallen? Richtete sich das Wort wirklich an eine konkrete Person? Folgte eventuell eine Entschuldigung? Wie weit ist die Ausbildung fortgeschritten? Auch ein Arbeitsrichter würde diese Aspekte in die Waagschale werfen und ggf. auch mal eine Kündigung aufheben. Insofern ist eine konkrete Abmahnung oftmals der bessere, menschlichere und rechtssicherere Weg. 

Mit einer Abmahnung eine rechtssichere Kündigung vorbereiten 
Wichtig ist, dass auch in einer Abmahnung das Fehlverhalten konkret mit genauer Orts- und Zeitangabe beschrieben wird. Zudem sollte der Ausbildungsbetrieb deutlich machen, dass ein solches Verhalten nicht geduldet wird und dass eine Verhaltensänderung sofort erfolgen muss. Und für den Fall, dass dies nicht die Folge ist, muss in der Abmahnung mit einer Kündigung gedroht werden. Als Ausbildungsbetrieb geben Sie so dem Azubi noch eine faire Chance und bereiten dabei gleichzeitig eine rechtssichere Kündigung vor, falls der Auszubildende die Chance nicht nutzt.  

Fazit: Eine gut formulierte Abmahnung ist im Zweifelsfall einer Kündigung vorzuziehen. Sie kommen damit nicht nur den Interessen des Auszubildenden entgegen, sondern bereiten für den Fall der Fälle eine Kündigung vor, die dann keineswegs mehr zweifelhaft ist.