Ausbildung: Vorsicht bei Kündigung in der Probezeit

Eine Kündigung in der Probezeit – manchmal ist sie nicht zu vermeiden. Dafür kann es alle möglichen Gründe geben: die Erkenntnis mangelnder Eignung, permanente Unpünktlichkeit, ständige Aufmüpfigkeit und vieles mehr. Wenn Sie sich tatsächlich in einer Ausbildung für eine Probezeitkündigung entschieden haben, sollte diese den Azubi auch rechtzeitig erreichen.

Die wichtigste Formalie bei einer Kündigung in der Ausbildung ist auch während der Probezeit: Sie muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Es ist also schon notwendig, ein Schreiben aufzusetzen. Dieses geht an den Auszubildenden und bei Minderjährigen an die Eltern.  

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann ist dieser einige Tage vorher zu informieren. Er hat zwar kein Veto-Recht, aber schon das Recht, eine Stellungnahme zur Kündigung während der Ausbildung abzugeben. Versäumen Sie dies, müssen Sie damit rechnen, dass der Betriebsrat mit Erfolg gegen die Kündigung vorgeht.

Kündigung in der Probezeit rechtzeitig abschicken 
Leider kommt es auch vor, dass Auszubildende zum Ende der Probezeit krank sind. Das bedeutet für Sie: Sie müssen ihm die Kündigung zustellen. Dabei reicht es nicht, das Schreiben am letzten Tag der Probezeit abzuschicken. Dieses kann nämlich erst nach der Probezeit bei Ihrem Azubi eintreffen. Dann ist die Probezeit vorbei und es kann keineswegs mehr zu den Bedingungen der Probezeit gekündigt werden.

Schicken Sie daher das Kündigungsschreiben bereits zwei Tage vor Ende der Probezeit ab. Am besten per Einschreiben. 

Ist der Auszubildende im Betrieb anwesend, dann übergeben Sie ihm die Kündigung in einem persönlichen Gespräch. Es empfiehlt sich, hierbei einen Zeugen hinzuzuziehen. Außerdem sollten Sie sich den Empfang des Schreibens schriftlich bestätigen lassen. So gehen Sie auf Nummer sicher und sichern die Kündigung gegen eine Anfechtung ab. 

Kündigung in der Probezeit: Vermeiden ist besser als Durchführen
Unter dem Strich sollte eine Kündigung in der Ausbildung aber die Ausnahme bleiben. Das gilt auch für die Probezeit. Schließlich sichern Sie mit Ausbildungsmaßnahmen den Nachwuchs Ihres Unternehmens – und das in Zeiten des Fachkräftemangels. Wägen Sie also genau ab, ob eine Weiterbeschäftigung für Sie als Ausbildungsunternehmen tatsächlich unzumutbar ist. Nur dann sollten Sie nämlich tatsächlich eine Kündigung aussprechen.