Kindergeld für Azubis – meistens genügt ein Antrag

Kinder bzw. junge Erwachsene, die sich noch in Ausbildung befinden, haben Anspruch auf Kindergeld. Oder genau genommen haben das ihre Eltern. Es gibt nur noch wenige Kriterien, die einer erfolgreichen Antragstellung im Wege stehen. Das Einkommen des Auszubildenden gehört jedenfalls nicht mehr dazu. Was müssen Sie tun, um Kindergeld für Azubis zu beantragen?

Das Jahr 2012 brachte für manche Familien einen wahren Geldsegen. Denn mittlerweile bekommen auch Auszubildende, die vergleichsweise viel verdienen, noch den vollen Betrag Kindergeld. Das war noch im Vorjahr nicht so. Damals gab es eine Einkommensgrenze in Höhe von 8004 € jährlich. Gut verdienende Auszubildende oder solche, die einen Nebenjob ausüben, gingen beim Kindergeld in der Folge leer aus. Die Eltern hatten dann vergeblich einen Antrag gestellt.

Dass diese Familien jetzt deutlich besser gestellt sind, zeigt ein Blick auf die nackten Zahlen: Als erst- oder zweitgeborenes Kind besteht immerhin ein Anspruch von 184 € im Monat. Auf das Jahr gerechnet ergibt das stolze 2208 €. Bezogen auf eine dreijährige Ausbildung heißt das: In das Portmonee der Eltern fließen 6624 €, die bei der Regelung des Vorjahres unter Umständen noch nicht gewährt worden wären.

Kindergeld in der 1. und in der 2. Ausbildung – wenn das Alter stimmt

Allerdings gibt es ein Kriterium, das dann doch zur unüberwindbaren Hürde werden könnte: das Alter des Auszubildenden. Der Azubi muss nämlich jünger als 25 Jahre sein, damit seine Erziehungsberechtigten nach wie vor in den Genuss von Kindergeld kommen können. Wird diese Altersgrenze überschritten, was bei Auszubildenden ja nur sehr selten der Fall ist, dann wird gar kein Kindergeld mehr gezahlt.

Ist die Berufsausbildung beendet, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich der ehemalige Azubi selbst ernähren kann – der Anspruch auf Kindergeld entfällt also. Hängt der ehemalige Auszubildende aber noch eine zweite Ausbildung, beispielsweise ein Studium, dran, dann kommen seine Eltern erneut in den Genuss von Kindergeld. Aber auch hier gilt: Gezahlt wird nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wo beantragen Sie das Kindergeld für Azubis?

Sind Sie selbst betroffen oder Ihre Auszubildenden – es genügt ein Antrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit.