Was die Verdienstgrenze für das Kindergeld 2012 bedeutet

Das Steuervereinfachungsgesetz, welches den Bundestag vor einiger Zeit passierte, ist für viele überraschend im Bundesrat gescheitert. Aufgeschoben sind damit auch die Entscheidungen zur Gewährung von Kindergeld im Jahr 2012. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Das Bundesfinanzministerium hatte sich zum Ziel gesetzt, das Steuerrecht zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Dabei handelt es sich um Neuerungen, die eigentlich von den meisten Parteien mitgetragen werden sollten. Und seit der letzten NRW-Wahl muss das auch so sein, denn seitdem kann der SPD-dominierte Bundesrat wichtige Entscheidungen blockieren. Dass dies nun das Steuervereinfachungsgesetz getroffen hat, war nicht unbedingt zu erwarten. Wie schaut es mit der Verdienstgrenze beim Kindergeld nun aus? Und was bedeutet die Entwicklung für Ihre Azubis und deren Eltern.

Kindergeld für alle Azubis unter 25? Regelung in der Warteschleife 
Auf Auszubildende und deren Eltern hat diese Entscheidung zumindest vorübergehend Einfluss. Denn: Das neue Gesetz sah vor, die Verdienstgrenze für den Bezug von Kindergeld (2010: 8.004 Euro jährlich) abzuschaffen.

Zurzeit erhalten die Eltern von volljährigen Auszubildenden, die über dieser Grenze verdienen (abzüglich Werbungskosten und Sozialversicherungsausgaben), kein Kindergeld mehr. Das Steuervereinfachungsgesetz hätte mit dieser Regelung Schluss gemacht und damit Kindergeld für Azubis unter 25 Jahren generell ermöglicht. 

Dem Vernehmen nach sind es aber nicht solche Regelungen, die den Bundesrat zu einem "nein" brachten. Offenbar stört die Landesparlamentarier vor allem die im Gesetz enthaltene Regelung, dass die Steuererklärung künftig nur noch alle 2 Jahre gemacht werden muss.

Steuervereinfachungsgesetz im Herbst weiter verhandeln 
Es ist nun geboten, die umstrittenen Regelungen schnell zu einer Lösung zu führen, damit das Gesetz mit seinen teileweise sehr wünschenswerten Inhalten noch im Herbst verabschiedet werden kann. Letztendlich hätte nämlich fast jeder was davon. Denn auch die Erhöhung der jährlichen Werbungskostenpauschale von 920 Euro auf 1.000 Euro (rückwirkend zum 1.1.2011) steht nunmehr in der Warteschleife. Viel Zeit bleibt nach der Sommerpause nicht mehr.

Für Sie bedeutet das: Geben Sie Ihren Azubis ein Signal, dass sie bzw. deren Eltern knapp abgelehnten Kindergeld-Bescheiden widersprechen sollten. Schließlich sind rückwirkend zum 1.1.2011 noch Änderungen zu erwarten, die einen Kindergeld-Anspruch unter Umständen wieder möglich machen.