Kann eine Abschlussprüfung erst nach Ausbildungsende stattfinden?

Kann eine Abschlussprüfung erst nach Beendigung der Ausbildung stattfinden? Und muss dann solange die Ausbildungsvergütung weiter gezahlt werden? Das Bundesarbeitsgericht hat sich zu dieser Frage eindeutig geäußert und sich auf die Seite der Ausbildungsbetriebe gestellt.

Die Abschlussprüfung liegt in der Regel nicht genau an dem Tag, an dem eine Ausbildung laut Ausbildungsvertrag endet. Häufig findet die Abschlussprüfung früher statt. Dann endet die Ausbildung bereits eher – immer vorausgesetzt, die Abschlussprüfung wird auch bestanden.  

Was aber, wenn die Abschlussprüfung oder zumindest deren letzter Teil nach dem Ausbildungsende laut Vertrag stattfindet? Endet die Ausbildung dann erst nach der Prüfung oder schon eher? Immerhin geht es darum, ob ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag noch wahrgenommen werden müssen, z. B. die Zahlung der Ausbildungsvergütung.

Konkreter Fall: Abschlussprüfung lag 3 Monate nach Ausbildungsende
Zu dieser Frage gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2007 (Az.: 9 AZR 494/06). In diesem Fall ging es genau um die oben erwähnte Frage: Muss noch Ausbildungsvergütung gezahlt werden – ja oder nein? Und der Zeitraum war ganz erheblich: Zwischen dem Ende laut Ausbildungsvertrag und der Abschlussprüfung lagen mehr als 3 Monate.  

Das Gericht kam zu dem Urteil, dass die Ausbildung bereits zu dem Zeitpunkt endete, der im Ausbildungsvertrag ausgewiesen war. Die Auszubildende, die geklagt hatte und im Übrigen in erster Instanz noch Recht bekam, hatte also letztlich keinen Anspruch mehr auf Ausbildungsvergütung in den Monaten vor der Abschlussprüfung. Sie war definitiv keine Auszubildende mehr.  

Damit ist klar: Eine Ausbildung kann grundsätzlich auch vor der Abschlussprüfung enden. Diese Entscheidung des obersten Arbeitsgerichts vom 13.3.2007 sorgt endgültig für Rechtssicherheit.