Ihr Azubi hat einen Nebenjob: Geht das?

Wenn Ihr Azubi einen Nebenjob ausüben will, dann muss er Sie keineswegs um Erlaubnis bitten. Er hat Sie lediglich zu informieren. Allerdings darf er auch dann die maximal mögliche, wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreiten. Besonders bei minderjährigen Auszubildenden ist der Spielraum sehr gering.

Wenn manche Azubis glauben, das monatlich ausgezahlte Geld reicht ihnen nicht, dann werden sie etwas dazu verdienen wollen. In manchen Berufen ist das nicht verwunderlich, da dort sehr wenig Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Angehende Maler wissen beispielweise ein Lied davon zu singen.

Azubis, die den Beruf des Friseurs bzw. der Friseurin erlernen, erhalten auch nur wenige hundert Euro – im Osten manchmal unter 300 Euro brutto. Wenn man dann nicht mehr bei den Eltern wohnt, wird es knapp mit dem Geld. Ein Nebenjob liegt so für manch einen nahe.

Ob und in welchen Fällen neben der Ausbildung noch gejobbt werden kann, das ist eindeutig gesetzlich geregelt. Im Folgenden wurden die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengestellt:  

  1. Möchte einer Ihrer Azubis einen solchen Nebenjob ausüben, dann – und für viele ist dies überraschend – muss er Sie nicht um Erlaubnis bitten. Er muss Sie lediglich informieren. Denn grundsätzlich steht ihm das Recht zu, nebenbei zu arbeiten.  
  2. Es sind unbedingt die gesetzlichen, maximalen Arbeitszeiten zu beachten. Insofern ist der Azubi bei seinem Nebenjob ziemlich stark eingeschränkt: Volljährige Auszubildende dürfen demzufolge insgesamt maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten. Konkret bedeutet das 8 Stunden täglich – verteilt auf 6 Arbeitstage. Bei Azubis unter 18 sind die Reglementierungen noch strenger und verhindern in vielen Fällen einen Nebenjob. Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit darf maximal 40 Stunden betragen.  
  3. Grundsätzlich verboten ist es, während des Urlaubs einen Job anzunehmen, um zusätzliches Geld zu verdienen. Der Urlaub muss nämlich der Erholung dienen. Das gilt auch für Auszubildende. Ausnahmen stellen lediglich die Arbeiten im oder am eigenen Haus sowie Tätigkeiten, die dem Erholungszweck nicht entgegenstehen, dar. Aber welche Arbeit fördert schon die Erholung?  
  4. Auch ein Nebenjob während einer Krankschreibung ist in den meisten Fällen tabu. Schließlich darf der Azubi nichts unternehmen, was den Heilungsprozess gefährdet. Nur im Ausnahmefall dürfte eine Nebentätigkeit mit diesen Vorgaben nicht in Konflikt geraten.