Ihre Aufgaben zum Ende der Probezeit

Haben Sie mit Ihren neuen Auszubildenden, die am 1. September 2014 ihre Ausbildung in Ihrem Hause aufgenommen haben, eine 4-monatige Probezeit vereinbart, dann geht diese jetzt zu Ende. Das ist für Sie mit zusätzlichen Aufgaben verbunden.

Als wichtigste und vorrangige Aufgabe ist die Entscheidung zu betrachten, welche Auszubildenden die Probezeit überstehen und welche gegebenenfalls nicht. Im besten Falle – und das kommt gar nicht so selten vor – haben sich alle Azubis bewährt und dürfen bleiben. Das würde nicht nur für Ihr Auswahlverfahren sprechen, sondern wäre auch ein zusätzlicher Baustein, um dem Fachkräftemangel, der sich immer mehr ausweitet, etwas entgegenzusetzen.

Gibt es aber unter Ihren Auszubildenden Kandidaten, bei denen Sie sich einer Übernahme nicht sicher sind, dann schauen Sie sich diese in den letzten Wochen der Ausbildung umso genauer an. Führen Sie zudem Gespräche, in denen die Situation erläutert wird. Dabei ist wichtig, dass der Azubi erfährt, was genau im Argen liegt und welches Verhalten bzw. welche Leistung Sie von ihm erwarten.

Gespräche mit allen Beteiligten führen

Ist der Zeitpunkt der Entscheidung gekommen, dann kommunizieren Sie mit allen an der Ausbildung Beteiligten, um ein umfassendes Meinungsbild vom Azubi zu erhalten. Dazu gehören alle während der Probezeit zuständigen Ausbilder, die Kollegen, die eng mit dem Auszubildenden zusammengearbeitet haben sowie die Vorgesetzten. Lassen Sie jedem, der Ihnen hierzu kompetent erscheint, bewerten, ob man sich eine weitere Zusammenarbeit mit dem Auszubildenden vorstellen kann. Es ist zudem zu bewerten, ob der Auszubildende das Potenzial hat, die Ausbildung zu überstehen und am Ende eine erfolgreiche Abschlussprüfung abzulegen.

Bei einer Entscheidung zu Gunsten des Auszubildenden müssen Sie nichts weiter veranlassen. Entscheiden Sie sich gegen eine Übernahme nach der Probezeit, dann müssen Sie vor einer Kündigung den Betriebsrat informieren. Ihm geben Sie so die Möglichkeit, seine Meinung zu Ihrer beabsichtigten Kündigung, der Sie allerdings nicht folgen müssen, abzugeben. Sorgen Sie abschließend dafür, dass die Kündigung dem Auszubildenden noch innerhalb der Probezeit zugestellt wird. Denken Sie daran, dass die Feiertage zum Ende des Jahres einer pünktlichen Zustellung möglicherweise entgegenstehen könnten.