Haben Eltern eines Azubis Anspruch auf Kindergeld?

Wie ist das eigentlich mit dem Kindergeld, wenn der Sohn oder die Tochter ein Azubi ist. Haben die Eltern Anspruch darauf? Und wenn ja: Ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft? Auch Ausbildungsbetriebe sollten darüber Bescheid wissen und ihre Azubis beraten können.

Ein Azubi ist selbst jedenfalls nicht berechtigt, Kindergeld zu erhalten. Es sind vielmehr seine Eltern, die einen Anspruch haben bzw. haben könnten. Letztlich hängt es davon ab, wie viel der Azubi im Jahr verdient. Das Problem dabei: Wird die Verdienstgrenze auch nur um einen Euro überschritten, wird das gesamte Kindergeld gekappt. Dieser Fallbeileffekt wurde vom Bundesarbeitsverfassungsgericht mittlerweile sogar als rechtens eingestuft (Az. 2 AZR 1874/08 vom 6.4.2009). 

Es kann für einen Azubi bzw. für seine Eltern also schon ziemlich ungünstig laufen, wenn eine Erhöhung der Vergütung ansteht. Denn das Kindergeld macht ja jede Menge aus und wird von einer Vergütungserhöhung in der Regel nicht aufgewogen. Die Verdienstgrenze liegt im Übrigen bei 7.680 Euro jährlich und wird im Jahr 2010 auf 8.004 Euro erhöht.

Kindergeld für einen Azubi: So wird gerechnet
Diese Beträge sind allerdings keineswegs mit dem Bruttoentgelt gleichzusetzen. Es werden vielmehr noch die Werbungskosten abgezogen. Und die kann man ja zum Teil in ihrer Höhe selbst beeinflussen. Auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung kommen noch zum Abzug. Damit ein Azubi auf das Kindergeld relevante Einkommen kommt, werden folgende Beträge noch abgezogen:

  • Fahrten zur Berufsschule
  • Ausgaben für relevante Fachbücher
  • Ausgaben für Prüfungsvorbereitung
  • Ggf. Beitrag für die Gewerkschaft
  • Arbeitnehmeranteil zu Sozialversicherung

Nur wenn der Azubi die 7.680 Euro (2009) bzw. 8.004 Euro (2010) auch nach Abzug dieser Beträge noch überschreitet, dann wird das Kindergeld völlig und zu Recht gestrichen. Alternativ kann auch ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 Euro zzgl. Sozialversicherungskosten veranschlagt werden.