Haben Azubis Anspruch auf Kindergeld?

Azubis haben Anspruch auf Kindergeldzahlung. Eine Kindergelderhöhung ist zum Jahresbeginn 2014 zwar ausgeblieben, aber dennoch lohnt sich der Bezug von Kindergeld für Ihre Azubis bzw. für deren Eltern. Denn im Laufe einer 3-jährigen Ausbildung kommt so einiges zusammen.

Den meisten Auszubildenden steht Kindergeld zu. Das gilt unabhängig davon, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist und über welche Einkommen der Azubi sonst noch verfügt. Auch das Einkommen der Eltern wird nicht in die Waagschale geworfen. Damit fallen keine Azubis durch das Raster, weil über das Jahr gerechnet ihre Vergütung zu hoch ist. Vor wenigen Jahren war das noch der Fall.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Die momentane gesetzliche Regelung besagt, dass praktisch alle Azubis, die noch keine 25 Jahre alt sind, Anspruch auf Kindergeld haben. Wobei man genau sagen muss: Deren Eltern haben einen solchen Anspruch. Sie sind natürlich berechtigt, das Kindergeld an ihre Azubis durchzureichen – je nach individueller Vereinbarung.

Tipp: Im Übrigen ist es möglich, dass die Kindergeldstelle, also die Familienkasse der Arbeitsagentur, das Kindergeld auch direkt an den volljährigen Auszubildenden auszahlt. Hierzu muss ein so genannter "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes" gestellt werden.

Soviel Kindergeld kommt über die Jahre zusammen

Geht man davon aus, das einer Ausbildung 3 Jahre lang dauert, dann wirkt das Kindergeld doch in erheblichem Maße unterstützend. Ist der Azubi das erste oder zweite Kind seiner Familie, dann stehen ihm bzw. seinen Eltern 184 € monatlich zu. Gerechnet auf die Ausbildung kommt ein Betrag von mehr als 6600 € zusammen. Handelt es sich um das dritte Kind, dann liegt der monatliche Betrag bei 190 € und der Gesamtbetrag bei mehr als 6800 €.

Ist der Auszubildende das vierte Kind oder ein beliebig folgendes, dann werden sogar 215 € im Monat gezahlt. Über die Ausbildung hinweg beträgt das Kindergeld, wenn es 3 Jahre lang an den unter 25 -jährigen Azubi gezahlt wird bzw. an dessen Eltern, insgesamt 7740 €.

Sie als Ausbilder sollten daher einfach mal durch Nachfragen checken, ob Ihren Azubis – im Falle einer Anspruchsberechtigung – das Kindergeld tatsächlich auch gezahlt wird. Ansonsten weisen Sie auf den Anspruch hin, womit Sie die finanzielle Situation des Azubis bzw. seiner Familie entlasten. Letztendlich kann sich das sogar positiv auf die Ausbildung niederschlagen.