Fördern Sie ihre besten Azubis mit dem Weiterbildungsstipendium

Auszubildende, die sich im Laufe ihrer Ausbildungszeit besonders durch gute Leistungen hervorgetan haben, können Sie auch im Anschluss an die Ausbildung weiter fördern. Hierzu gibt es unter anderem das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Im folgenden Artikel stelle ich Ihnen alles Wissenswertes zum Weiterbildungsstipendium vor.

Gezielte Weiterbildung im Anschluss an die Ausbildung – gerade leistungsstarke Azubis werden dies einfordern, um Ihnen als Fachkräfte erhalten zu bleiben. Ansonsten kann es sein, dass sie zur Konkurrenz wechseln oder selbst noch etwas für ihren Bildungsweg
tun, wie zum Beispiel durch ein Studium. Mit dem Weiterbildungsstipendium haben Sie die Möglichkeit, auf die Bedürfnisse Ihrer Azubis, aber auch Ihres Unternehmens, einzugehen, wobei die Kosten weitgehend erstattet werden.

Grundsätzliches zum Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium umfasst pro Person ein Fördervolumen von insgesamt 6000 € verteilt auf drei Jahre. Dieses Geld, wobei ein Eigenanteil des ehemaligen Auszubildenden in Höhe von 10 % einzuplanen ist, wird gezielt in Weiterbildungsmaßnahmen investiert. Hierbei kommen infrage:

  • fachbezogene berufliche Qualifikationen
  • fachübergreifendes Wissen
  • Erwerb sozialer Kompetenzen
  • Vorbereitung auf die Prüfungen beruflicher Aufstiegsfortbildung

So wird der Antrag gestellt

Den Antrag auf Förderung stellt der ehemalige Auszubildende selbst – und zwar bei der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle, also zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer. Die finanziellen Mittel stammen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Das sind die Fördervoraussetzungen

  1. Der Azubi darf maximal 24 Jahre alt sein (Elternzeiten usw. können angerechnet werden)
  2. Er muss die Abschlussprüfung entweder mindestens mit der Note 1,9 bestanden haben, in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen Platz zwischen 1 und 3 belegt haben oder es liegt ein begründeter Vorschlag der Berufsschule, des Arbeitgebers bzw. des jeweiligen Ausbildungsbetriebs vor.