Einstiegsqualifizierung – Beachten Sie als Ausbilder diese Fakten

Ein Praktikum vor der Ausbildung ist eine gute Gelegenheit, sich den potenziellen Azubi schon mal anzusehen und seine Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Findet das Praktikum im Rahmen einer so genannten Einstiegsqualifizierung statt, profitieren Sie als Ausbildungsverantwortlicher von weiteren Vorteilen.

Bei der Einstiegsqualifizierung
geht es um ein Praktikum, welches sich auf einen ganz bestimmten Ausbildungsberuf bezieht. Die Dauer beträgt zwischen 6 und 12 Monaten. Sie zahlen dem Praktikanten eine Vergütung, die allerdings im Umfang von 216€ von der Agentur für Arbeit subventioniert wird.

Förderfähig sind Praktikanten, die auch nach einer Nachvermittlungsaktion noch keinen Ausbildungsplatz haben, die als lernbeeinträchtigt bzw. sozial benachteiligt gelten oder die als nicht ausbildungsfähig einzustufen sind.

Ihre Pflichten als Ausbilder bestehen darin:

  • den Praktikanten nach so genannten Qualifizierungsbausteinen, die sich auf den Beruf beziehen, zu qualifizieren,
  • ihn bei der Krankenkasse, bei der Berufsschule und bei der Berufsgenossenschaft anzumelden,
  • ihm zum Ende des Praktikums ein Zeugnis zu schreiben, das mindestens eine Tätigkeitsbeschreibung enthalten soll (einfaches Zeugnis) oder auf Wunsch des Praktikanten Aspekte der Leistung und des Verhaltens mit aufnimmt (qualifiziertes Zeugnis) und
  • bei der Kammer ein Zertifikat zu beantragen, aus dem hervorgeht, dass er an einer solchen Maßnahme teilgenommen und welche Qualifizierungsbausteine er bewältigt hat.

So profitieren Sie als Ausbilder

  1. Sie testen den potenziellen Auszubildenden und haben nach 6-12 Monaten einen guten Eindruck, ob er für die Ausbildung geeignet ist. Kein Vorstellungsgespräch und auch kein Eignungstest können diese Erkenntnisse ersetzen.
  2. Sie können das Praktikum später auf die Ausbildungszeit anrechnen lassen. Durch die Zuschüsse, die Sie von der Agentur für Arbeit erhalten, wird damit ein Teil der Ausbildung subventioniert.
  3. Sie können den Praktikanten in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen, müssen aber nicht. Bei dieser Entscheidung redet ihnen niemand ein.