Ein heißes Eisen: die Kündigung in der Probezeit

In Ausbildungsverhältnissen ist dieses Eisen sogar ganz besonders heiß. Denn Azubis nach der Probezeit zu kündigen, ist aus gutem Grund vom Gesetzgeber durch hohe Höhe stark eingeschränkt worden. Unkompliziert ist die Kündigung dagegen in der Probezeit. Gehen Sie mit dieser Verantwortung nicht leichtfertig um.

Kommunizieren, kontrollieren, verschiedene Tätigkeiten testen, das Ausbildungsumfeld wechseln und mit allen beteiligten Personen sprechen. Wenn es darum geht, ob Ihr Azubi die Probezeit besteht oder nicht, sollten Sie als Ausbilder nichts dem Zufall überlassen. Stellen Sie sich dabei insbesondere zwei Fragen:

  1. Ist dieser Azubi in der Lage, das Ausbildungsziel zu erreichen? Hierzu gehören zum einen das Bestehen der Abschlussprüfung und zum anderen der Erwerb von praktischer Berufserfahrung, damit so genannte berufliche Handlungskompetenz erlangt wird.
  2. Hält sich ihr Auszubildender an Regeln? Kommt er pünktlich, beachtet er die Betriebsordnung, folgt er den Anweisungen seines Ausbilders oder Vorgesetzten? Und in Ihrer Verantwortung liegt: Kennt er die Regeln überhaupt? Weiß er, von dem er sich etwas sagen lassen muss und von nicht?

Die meisten Azubis bestehen die Probezeit

Wenn Verhalten und Leistung im Rahmen liegen, was in der Regel der Fall ist, dann kommen Sie sicher zu dem Schluss, dass dieser Azubi in die Probezeit übersteht und endgültig in die Ausbildung übernommen wird. Wenn es allerdings überhaupt nicht klappt mit dem Azubi, weil er beispielsweise trotz intensiver Gespräche und strengster Ermahnungen nicht in der Lage ist, sich an die Regeln seines Umfeldes zu halten, dann könnte die beste Lösung tatsächlich in einer Probezeitkündigung liegen.

Gleiches gilt, wenn es Indizien dafür gibt, dass Sie sich in der Leistungsfähigkeit des Auszubildenden schlicht geirrt haben – und er selbst auch. Wenn Sie sicher sind, dass er die Abschlussprüfung nicht bestehen wird oder erhebliche Zweifel haben, auch dann kann eine Kündigung eine gute Lösung sein. Das gilt übrigens auch für den Azubi selbst, der in einem anderen Beruf möglicherweise besser aufgehoben ist und dem Sie keinen Gefallen tun, wenn Sie ihn 3 Jahre oder sogar länger im ungeliebten Beruf ausbilden.

Sollte eine Probezeitkündigung infrage kommen, dann holen Sie aber unbedingt die Meinung anderer an der Ausbildung beteiligten Personen ein. Möglicherweise haben sie sich ein anderes Bild vom Azubi gemacht. Vielleicht gibt es Argumente für ihn, die Sie noch nicht kennen. Wichtig: Wenn es dann doch zu einer Probezeitkündigung kommt, ist der Betriebsrat einige Tage vorher zu informieren. Er hat nämlich das Recht, eine Stellungnahme hierzu abzugeben.