Die Wahl der Krankenversicherung bei Auszubildenden

Da Azubis sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer sind, sind sie Mitglied einer Krankenversicherung. Was aber müssen Sie als Ausbilder dabei beachten? Hat der Azubi tatsächlich die freie Wahl? Und was passiert, wenn er seine Wahlmöglichkeit nicht nutzt?

Azubis dürfen sich die Krankenkasse aussuchen

Wie für jeden anderen Arbeitnehmer gilt auch für Auszubildende: Ohne Krankenversicherung geht es nicht. Sie als Ausbildungsbetrieb zahlen den Arbeitnehmern und auch den Auszubildenden den sogenannten Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, was auf jeder Vergütungsabrechnung ersichtlich ist. Das bedeutet: Es muss vorab geregelt sein, in welcher Krankenversicherung der Auszubildende versichert sein will. Kümmern Sie sich darum möglichst frühzeitig bei Ihren neuen Auszubildenden, die im Spätsommer bei Ihnen die Ausbildung beginnen.

Privat oder gesetzlich?

Im besten Fall teilt Ihnen jeder einzelne neue Auszubildende bereits vor Beginn der Ausbildung mit, in welcher Krankenkasse er versichert sein möchte. Ist der Azubi noch minderjährig, dann hören Sie auf das Votum seiner Eltern.

Oftmals gestaltet sich die Entscheidung leicht, weil der Azubi einfach in der Krankenversicherung bleibt, in der er bislang über die Familienversicherung seiner Eltern versichert war. Damit landet er in derselben Krankenkasse wie seine Eltern. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt. Sind die Eltern privat versichert und der künftige Auszubildende ebenfalls, dann wird es etwas komplizierter.

Es muss eine gesetzliche Kasse sein

Sie müssen nämlich beachten: Eine private Krankenversicherung ist bei Auszubildenden generell nicht möglich. Schließlich können nur Arbeitnehmer in eine private Kasse wechseln, wenn sie bei ihrem Einkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Naturgemäß kann das bei Auszubildenden niemals der Fall sein. Azubis sind damit immer gesetzlich versichert.

In einem solchen Fall muss sich der Azubi bzw. seine Eltern also erstmals mit dem Thema gesetzliche Krankenversicherung auseinandersetzen. Er muss sich am Ende dieses Prozesses für eine bestimmte Krankenversicherung entscheiden, bei der der Azubi dann Mitglied werden soll. Über die Entscheidung sollten Sie schnellstmöglich informiert werden, um die Anmeldeformalien in die Wege zu leiten.

Das Entscheidungsrecht währt nicht ewig

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Azubis auch zu Beginn der Ausbildung hierüber noch keine Gedanken gemacht haben. In diesem Fall wirken Sie nachhaltig auf den Azubi ein, bitte schnellstmöglich eine Krankenversicherung zu nennen, die er bevorzugt. Geschieht das nicht innerhalb der ersten 2 Wochen nach dem Beginn der Ausbildung, dann müssen Sie selbst handeln: Sie melden den Azubi bei einer Krankenversicherung Ihrer Wahl an. Der Azubi hat in diesem Fall sein Entscheidungsrecht verwirkt.