Datenschutz: Wenn der Azubi zu viel über Facebook postet

Wie alle Arbeitnehmer können auch Auszubildende zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, wenn es um brisante Informationen gibt. Das ist im Zeitalter von Facebook und anderen sozialen Netzwerken von besonderer Wichtigkeit. Ihre Azubis sollten also wissen, was sie dürfen und was nicht.

Auszubildende wissen oftmals mehr als normale Arbeitnehmer, was das eigene Unternehmen angeht. Die Ursache hierfür liegt darin, dass sie in der Regel während der Ausbildung in zahlreiche Unternehmensbereiche hinein schnuppern können. Damit haben sie, was auch Sinn der Sache ist, einen Überblick über das gesamte Unternehmen und die Gesamtzusammenhänge. Da ist es ganz normal, dass ein Auszubildender Dinge erfährt, die in der Öffentlichkeit nicht verbreitet werden dürfen.

Insbesondere personenbezogene Daten, zum Beispiel das Gehalt eines Kollegen oder des Ausbilders, darf niemand – also auch kein Auszubildender – weitertragen. Darüber hinaus gibt es auf technischen, innovativen Gebiet brisante Informationen. Spezielles Know-how, Geschäftsgeheimnisse und der Entwicklungsstand bei neuen Produkten sind natürlich Informationen, die unbedingt zu schützen sind.

Schon aus diesem Grund sollten auch Ihre Auszubildende zu Beginn der Ausbildung eine Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses unterschreiben.

Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch für soziale Netzwerke

Weisen Sie in diesem Zusammenhang Ihre Auszubildenden darauf hin, dass auch soziale Netzwerke nicht mit brisanten Daten über das Ausbildungsunternehmen gefüttert werden dürfen. Das gilt unabhängig davon, wie viele "Freunde" Ihr Azubi bei Facebook und Co. hat. Die Selbstverständlichkeit, alles Mögliche in sozialen Netzwerken zu posten, ist bei bestimmten Themen als sehr kritisch zu bewerten.

Neben Betriebsgeheimnissen und personenbezogenen Daten darf der Auszubildende natürlich auch nicht seine Ausbildung oder das Unternehmen grundlos verunglimpfen oder einen Ausbilder beleidigen. Auch solche Fälle haben schon Arbeitsgerichte beschäftigt.

Fazit: Wenn Sie Ihre Auszubildenden über Ihre Verschwiegenheitspflicht in bestimmten Bereichen aufklären, sind Sie auf der sicheren Seite. Darüber hinaus ist der Umgang mit sozialen Netzwerken, der hiermit in unmittelbarem Zusammenhang steht, eine Erwähnung wert. Sie können Ihre Auszubildenden zwar nicht gänzlich verpflichten, etwas über ihre Ausbildung auf Facebook zu posten. Wichtig ist allerdings, dass Auszubildende hier die Grenzen kennen.