Das beachten Sie beim schriftlichen Ausbildungsnachweis

Ihre Auszubildenden sind verpflichtet, regelmäßig den schriftlichen Ausbildungsnachweis (früher: Berichtsheft) zu führen. Und Sie als Ausbilder kontrollieren das ebenfalls regelmäßig. Schließlich muss der Nachweis zur Abschlussprüfung komplett sein. Worauf müssen Sie achten?

Wozu dient der schriftliche Ausbildungsnachweis

Im schriftlichen Ausbildungsnachweis dokumentiert der Auszubildende seine Ausbildung. Dazu nimmt er beispielsweise wöchentlich Eintragungen vor. Sowohl die betrieblichen Tätigkeiten als auch der Lernstoff der Berufsschule werden dort systematisch eingetragen. Für den Azubi hat das den Nutzen, dass er sich seine Ausbildungswoche im Nachhinein noch mal bewusst macht.

Sie als Ausbilder können anhand des Ausbildungsnachweises verfolgen, welche Lernziele laut Ausbildungsplan (aus Sicht des Auszubildenden) bereits erreicht wurden. Da auch Sie nach dem Berufsbildungsgesetz dazu verpflichtet sind, den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig zu kontrollieren, erhalten Sie so einen Überblick über den Leistungsstand. Und wenn Sie feststellen, dass sich der Azubi in Verzug befindet, animieren Sie ihn dazu, die Lücken zu schließen.

Ohne vollständigen Ausbildungsnachweis keine Prüfung

Letztendlich muss der Azubi seine Pflicht ernst nehmen. Schließlich droht ihm bei dauerhafter Nichterfüllung dieser Pflicht eine Abmahnung. Es ist in solchen Fällen auch schon zu berechtigten Kündigungen gekommen. Übrigens muss der Nachweis bis zum Anmelden zur Abschlussprüfung vollständig sein. Ist dies nicht der Fall, dann wird es die Kammer ablehnen, diesen Azubi zu prüfen. Das sollte Motivation genug sein.

Im Übrigen müssen Sie dem Azubi das Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises während der Ausbildungszeit ermöglichen. Er muss das keineswegs in seiner Freizeit tun. Schließlich gehört das zu seinen Aufgaben als Auszubildender.