Beachten Sie diese 4 goldenen Regeln für die Probezeit

Wenn im August oder im September die neuen Auszubildenden zu Ihnen stoßen, dann hat jeder von ihnen eine Probezeit zu überstehen. Denn im Gegensatz zu normalen Arbeitsverhältnissen, in denen man theoretisch auf einer Probezeit verzichten könnte, ist das in einem Ausbildungsverhältnis nicht möglich. Seien sie als Ausbilder daher gewappnet und beachten Sie die 4 wichtigsten Regeln.

Bedenken Sie, dass ein neuer Azubi in aller Regel auch generell neu im Berufsleben ist. Was er bislang kennengelernt hat, das sind in der Regel Schule und Elternhaus. Insofern ist er darauf angewiesen, durch Sie als Ausbilder wichtige betriebliche Dinge zu erfahren, die er noch gar nicht wissen kann.

Regel 1: Sie geben den Auszubildenden eine klare Orientierung

Wer beispielsweise ist berechtigt, dem Azubi Anweisungen zu geben? Darf der Auszubildende sein Handy im Betrieb aufladen? Wie sieht es mit privaten Telefonaten aus? Wann muss der Azubi nach der Berufsschule wieder im Betrieb auftauchen? Vermitteln Sie jegliches Wissen dieser Art, das zu unnötigen Missverständnissen führen kann, gleich zu Beginn der Ausbildung. Stehen Sie außerdem für weitere Fragen uneingeschränkt zur Verfügung.

Regel 2: Kommunizieren Sie außerordentlich viel

Wenn Sie einen Auszubildenden kennenlernen wollen, dann müssen Sie möglichst häufig mit ihm das Gespräch suchen. Gerade in der Probezeit ist es daher unabdingbar, sowohl mit dem Azubi als auch mit allen Menschen, die an der Ausbildung beteiligt sind und die den Auszubildenden täglich erleben, zu kommunizieren.

Nur so können Sie sich ein wirklich realistisches Bild vom Auszubildenden machen. Zudem geben Sie ihm klare Orientierung, ob er auf dem richtigen Weg ist oder nicht.

Regel 3: Nutzen Sie die Probezeit als Auswahlinstrument

Dass die meisten Auszubildenden die Probezeit überstehen, sollte der Normalfall sein. Im besten Fall sind es sogar alle, die im kommenden Spätsommer bei Ihnen anfangen. Allerdings tritt dieser beste Fall nicht immer ein. Manchmal gibt es Berufsanfänger, die sich einfach nicht an Regeln halten wollen. Oder bei denen Sie absehen können, dass die Ausbildungsinhalte nicht vermittelbar sind.

In diesen Fällen sollten Sie abwägen, ob nicht eine unkomplizierte Kündigung in der Probezeit das Beste – möglicherweise für beide Seiten – ist. Kündigen Sie aber auf gar keinen Fall, ohne den Azubi immer wieder zu testen und zu versuchen, seine Schwächen abzustellen.

Regel 4: Vergessen Sie nicht, dass auch Sie in der Probezeit sind

Ein Ausbildungsabbruch in der Probezeit geht häufig vom Azubi selbst aus. Er wurde möglicherweise vom Berufsalltag enttäuscht und war nicht gut genug über die betriebliche Realität informiert. Frust macht sich breit und der Azubi kehrt Ihnen den Rücken. Auch möglich, dass er sich nicht gut genug betreut fühlt oder dass ihm keine Perspektive vermittelt wurde. All das kann zum Ausbildungsabbruch führen.

Sie als Ausbilder sind derjenige, der für den eigenen Ausbildungsbetrieb und die Ausbildung sowie die Zukunft der jungen Menschen werben muss. Auch Sie sind in der Probezeit und wollen verhindern, dass ein leistungsfähiger Auszubildender Ihnen den Rücken kehrt. Sorgen sie daher für eine qualitativ gute Ausbildung von Beginn an.