Azubis einstellen: Wonach Sie im Vorstellungsgespräch nicht fragen

Wenn Sie mit potenziellen Auszubildenden Vorstellungsgespräche führen, dann wollen Sie möglichst viel erfahren. Schließlich ist Ihnen ein umfassendes Bild des jeweiligen Bewerbers wichtig, um keine Fehlentscheidung zu treffen. Allerdings gibt es Grenzen, was die Themen im Vorstellungsgespräch angeht.

Zurzeit ist es ohnehin nicht einfach, Vorstellungsgesprächen mit Bewerbern um einen Ausbildungsplatz zu führen. Die Marktbedingungen sind für Unternehmen einfach schlecht. Es gibt viel zu wenige qualifizierte Bewerber. Die demographischen Rahmenbedingungen schränken Ihre Auswahl ein und Sie wissen, dass die meisten Bewerber am längeren Hebel sitzen. Umso wichtiger ist es, in den Vorstellungsgesprächen erfolgreich zu sein und die besten Bewerber tatsächlich herauszufiltern. Beachten Sie allerdings, dass Sie keineswegs alles fragen dürfen, was Sie möglicherweise gerne wissen wollen.

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Danach fragen Sie im Vorstellungsgespräch nicht

Thema Familienstand: Es geht Sie nichts an, ob ein potenzieller Auszubildender ledig, verheiratet oder geschieden ist. Schließlich könnten Sie Rückschlüsse auf die Familienplanung des Bewerbers ziehen – beispielsweise wenn eine weibliche Bewerberin gerade geheiratet hat. Begnügen Sie sich also damit, was in den Bewerbungsunterlagen steht. Möglicherweise ist der Familienstand sogar angegeben. Ist das nicht der Fall, dann fragen nicht danach und stellen Sie auch sonst keine Fragen zur Familienplanung

Thema sexuelle Neigungen: Selbstverständlich darf kein Ausbildungsbetrieb seine Einstellungen von den sexuellen Neigungen eines Bewerbers abhängig machen. Damit würde man in Konflikt mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kommen.

Thema Vorstrafen: Es ist irgendwie verständlich, dass Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe gerne wüssten, ob ein Bewerber bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und Vorstrafen hat. Trotzdem sind auch Fragen zu diesem Thema nicht erlaubt. Ausnahme: Das Ausbildungsverhältnis verlangt eine besondere Vertrauensstellung.

Krankheiten und Schwerbehinderung: Auch hier sagt der Gesetzgeber ganz klar, dass diese Themen in Vorstellungsgesprächen keine Rolle zu spielen haben. Gibt es allerdings körperliche Einschränkungen, die die Ausübung von bestimmten Tätigkeiten, die im Beruf allerdings erforderlich sind, unmöglich machen, dann sind entsprechende Fragen natürlich erlaubt.

Glaube und Religion: Religiöse Fragen spielen in der Ausbildung normalerweise keine Rolle. Das gilt auch für das Auswahlverfahren. Sie werden in Vorstellungsgesprächen somit nicht thematisiert.

Zugehörigkeit einer Partei bzw. einer Gewerkschaft: Auch politische Einstellungen dürfen Sie im Vorstellungsgespräch nicht abfragen. Gleiches gilt für die Frage, ob möglicherweise Interesse daran besteht, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung mitzuarbeiten.