Hat ein Azubi Anspruch auf Kindergeld?

Der Bezug von Kindergeld ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Das “Kind“ darf beispielsweise ein gewisses Alter nicht überschritten haben. Und es darf im Jahr auch nicht allzu viel Geld verdienen.

Natürlich hat ein Azubi selbst keinen Anspruch auf Kindergeld. Denn ein solcher Anspruch besteht in der Regel nur für die Eltern des Auszubildenden. Ob dieser besteht, das lohnt sich für Erziehungsberechtigte zu prüfen. Denn immerhin zahlt der Staat mindestens 184 Euro monatlich pro Kind.

Die Eltern von Azubis, die nicht älter sind als 25 Jahre, sollten daher prüfen, ob das Jahreseinkommen des Azubis im Jahr 2010 unter 8.004 Euro liegt. Wenn ja, dann besteht nämlich ein Anspruch auf Kindergeld. Was genau zählt aber zu diesen 8.004 Euro dazu? Oder besser: Was darf abgezogen werden?

Azubi und Kindergeld: Hohe Werbungskosten erhöhen die Chancen
Liegt nämlich das Jahresbruttoeinkommen oberhalb der 8.004 Euro, dann bedeutet das noch lange nicht, dass kein Anspruch auf Kindergeld für diesen Azubi besteht. Denn: Von diesem Betrag ist noch eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro abzuziehen. Und: Sind die Werbungskosten pro Jahr, beispielsweise durch eine weite Anfahrt, höher als 920 Euro und können nachgewiesen werden, dann kann dieser höhere Betrag geltend gemacht werden.  

Zudem können noch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen werden. Diese sind erheblich und machen mehr als ein Fünftel der Vergütung aus. Das führt insgesamt dazu, dass auch ein Jahresbruttoeinkommen von deutlich über 10.000 Euro noch immer den Bezug von Kindergeld durch die Eltern des Azubis möglich macht.

Azubi verdient zu viel: Kindergeld wird vollständig gekappt  
Vorsicht allerdings, wenn das Einkommen auch nach dem Abzug von Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen über dem Grenzwert von 8.004 Euro liegt: Dann nämlich wird das Kindergeld tatsächlich nicht nur anteilig, sondern vollständig gekappt. Und das ist auch rechtens. Das hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile so bestätigt.