Ausbildungsvergütung: So viel müssen Sie zahlen

Wenn es um die Ausbildungsvergütung geht, ist das Berufsbildungsgesetz allein leider wenig hilfreich. Durch zahlreiche Gerichtsurteile haben sich allerdings in den letzten Jahren Eckpfeiler entwickelt, an denen Sie sich orientieren können.

Das Berufsbildungsgesetz regelt die Vergütung von Auszubildenden in § 17. Darin heißt es sinngemäß:

"Ausbildungsbetriebe müssen Ihren Azubis eine angemessene Vergütung zahlen."

So weit, so unklar. Was bedeutet "angemessen" genau? Bedeutet das, dass der Auszubildende aus reichem Elternhaus weniger Geld braucht als der aus dem Hartz-IV-Haushalt? Schließlich ist keineswegs jeder Auszubildende in gleichem Maße auf die Vergütung angewiesen. Die Antwort hierauf ist: Nein! Auszubildende erhalten – unabhängig von Ihrem persönlichen Umfeld – im selben Beruf, Betrieb und Ausbildungsjahr in der Regel auch denselben Betrag.

Tarifgebundene Unternehmen

Orientierung hierzu gibt Ihnen als Ausbildungsunternehmen der Tarifvertrag. Als tarifgebundenes Unternehmen zahlen Sie so viel Ausbildungsvergütung, wie es Ihnen der Vertrag vorschreibt. Spielraum haben Sie hier keinen. Vereinbart sein können höchst unterschiedliche Beträge, die vor allem von der Branche abhängen. Da kann ein Maurer-Lehrling schon mal doppelt so viel verdienen wie ein angehender Friseur.

Vorsicht: Mindestens 80% der üblichen Ausbildungsvergütung zahlen

Sind Sie als Ausbildungsunternehmen nicht tarifgebunden, dann orientieren Sie sich an der üblichen Vergütung. Von dieser müssen Sie mindestens 80% zahlen. Wer Vergütungen darunter vereinbart, der riskiert Nachzahlungen, die Azubis schon häufig erfolgreich eingeklagt haben. Die übliche Vergütung wiederum ist die, die von anderen Betrieben tatsächlich auch gezahlt wird. Insofern sind hier Tarifverträge erneut ein wichtiger Orientierungsmaßstab.

Übrigens: Wenn Sie Zweifel haben, welche Vergütung noch als angemessen in Ihrer Branche gilt, dann fragen Sie einfach bei Ihrer Kammer nach. Die wird Ihnen eine Vergütungshöhe empfehlen, mit der Sie auf der sicheren Seite sind.

Und nicht vergessen: Sie müssen einmal im Jahr die Ausbildungsvergütung erhöhen. Im Berufsbildungsgesetz steht nämlich auch sinngemäß:

"Die Ausbildungsvergütung ist nach dem Lebensalter der Azubis zu bemessen und steigt mindestens einmal jährlich mit fortschreitender Ausbildung."

Es bietet sich an und ist auch üblich, die Erhöhung jeweils zu Beginn eines neuen Ausbildungsjahres vorzunehmen.