Ausbildungsberufe: Die Ausbildung zur Kinderpflegerin

Wenn Sie etwas für Kinder und junge Erwachsene tun möchten, wählen Sie die Ausbildung zur Kinderpflegerin. Bei dieser Ausbildung kommt es nicht nur auf Geschick oder Kreativität an. Besonders wichtig ist im Rahmen dieser Ausbildung, dass Sie Feingefühl haben und Kinder mögen und verstehen.

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin beziehungsweise sozialpädagogische/r Assistent/in versteht sich als schulische Ausbildung, die an Berufsfachschulen oder Berufskollegs gelehrt wird.

Je nach Bundesland können nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung verschiedene Berufsbezeichnungen geführt werden. Die Ausbildung zur Kinderpflegerin dauert zwischen zwei und drei Jahren. In dieser Zeit werden Sie unter anderem verschiedene Praktika durchlaufen.

Ausbildung zur Kinderpflegerin – praktischer Teil
In den praktischen Übungen werden Sie mit Themen wie Betreuung, Pflege oder Erziehung in Berührung kommen. Doch diese sind in der Ausbildung nur Beispiele für Ihr späteres Aufgabengebiet.

Dies alles hört sich sehr technisch an, jedoch ist der Alltag in der Ausbildung nicht so technisch, wie es scheint. Die Versorgung von Säuglingen oder auch die Organisation von Festen oder Ausflügen mit Kindergartengruppen gehören ebenso zu dem Ausbildungsbereich.

Theoretische Thementeile der Ausbildung zur Kinderpflegerin
In der Schule werden in der Ausbildung auch Themen wie das Zubereiten von Mahlzeiten oder rechtliche und soziale Themengebiete erarbeitet.

Generell benötigen Sie für die Ausbildung zur Kinderpflegerin den Hauptschulabschluss, nach Möglichkeit mit Vorkenntnissen im hauswirtschaftlichen oder sozialpflegerischen Bereich.

Je nach Bundesland sind die Zugangsvoraussetzungen allerdings unterschiedlich geregelt. Außerdem benötigen Sie für die Ausbildung eine Gesundheitsbescheinigung des jeweiligen Gesundheitsamtes, da Sie mit Menschen in Kontakt kommen, zum anderen aber auch Lebensmittel zubereiten.

Vergütung
Da die Ausbildung zur Kinderpflegerin eine rein schulische Ausbildung mit verschiedenen Praktika ist, bekommen Sie keine Ausbildungsvergütung. Je nach Bundesland wird ein einjähriges Berufspraktikum gefordert. Dieses kann je nach Träger der Ausbildung mit bis zu 1.201 EUR vergütet werden.