Ausbildungsbegleitende Hilfen helfen tatsächlich

Ihr Azubi zeigt Schwächen in der Theorie oder in der Praxis? Dafür gibt es ausbildungsbegleitende Hilfen - eine Art Nachhilfeunterricht, der für Sie kostenneutral ist. Besprechen Sie das mit Ihrem Auszubildenden und schicken Sie ihn zwecks Antragstellung zur Bundesagentur für Arbeit.

Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen können Ihre Auszubildenden ihre Schwächen gezielt angehen. Letztlich handelt es sich dabei nämlich um zusätzlichen Unterricht, der in aller Regel bei speziell hierfür beauftragten Bildungsträgern stattfindet. Teilnehmen können Auszubildende mit Defiziten u. a. in den Bereichen Fachpraxis, Fachtheorie, Lerntechniken, Allgemeinwissen und Kommunikation – das regionale Angebot ist unterschiedlich. Die Lehrveranstaltungen finden entweder während der regulären Arbeitszeit oder nach Feierabend statt.

Der positive Nebeneffekt: Ausbildungsbegleitende Hilfen sind für Ausbildungsunternehmen kostenneutral. Finanziert werden die Lehrgänge für die Auszubildenden nämlich mit öffentlichen Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit.

So kommt Ihr Azubi in den Genuss von ausbildungsbegleitenden Hilfen:  

  • Ihr Auszubildender fungiert als Antragsteller. Er wird in der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit vorstellig, um den Antrag auf die Gewährung von ausbildungsbegleitenden Hilfen zu stellen.
  • Machen Sie Ihrem Azubi klar, dass dieser Termin nicht dazu dient, sich möglichst perfekt zu präsentieren. Schließlich ist das Vorhandensein von Defiziten Voraussetzung dafür, dass ein Antrag möglicherweise erfolgreich wird.
  • Auf der anderen Seite sollte Ihr Azubi die Maßnahme auch tatsächlich wollen. Schließlich werden öffentliche Gelder dafür aufgewandt, die letztlich einen Nutzen stiften sollen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet dann über den Antrag je nach verfügbarer Mittel, den individuellen Voraussetzungen und den Bildungsmaßnahmen, die regional realisiert werden können.  

Tipp: Falls Sie Ihren Azubi während der Arbeitszeit für ausbildungsbegleitende Hilfen freistellen, dann können Sie sich die "umsonst" bezahlte Vergütung für diese Zeit von der Bundesagentur für Arbeit rückerstatten lassen.