Ausbildungsbeginn: Tipps für den Start

Was bleibt noch zu tun vor dem Ausbildungsbeginn? Wir geben Ihnen Tipps, die Sie sicher brauchen können, wenn die neuen Auszubildenden bei Ihnen ihre Lehre beginnen. Haben Sie vor dem Ausbildungsstart wirklich an alles gedacht?

Er liegt normalerweise im August oder im September: der Ausbildungsbeginn. Das ist vor allem dann ungünstig, wenn die Ausbildungsabteilung mehrheitlich direkt davor in Urlaub ist. Daher sollte der Ausbildungsstart der neuen Azubis frühzeitig vorbereitet werden.  

Dabei geht es um organisatorische Maßnahmen, um rechtliche Angelegenheiten oder einfach darum, zum Ausbildungsbeginn den Wohlfühlfaktor der Neuankömmlinge zu erhöhen.

Im Einzelnen sollten folgende Punkte zum Ausbildungsbeginn abgearbeitet werden:  

  • Sind bereits alle Ausbildungsverträge unterschrieben worden?
  • Haben Sie die Anmeldungen der Ausbildungsverhältnisse bei der Kammer veranlasst?
  • Sind Ihre Azubis vor Ausbildungsbeginn in der Berufsschule angemeldet worden?
  • Hängt das Jugendarbeitsschutzgesetz bei Ihnen aus (bei minderjährigen Azubis)?
  • Haben Sie eine Arbeitserlaubnis für ausländische Azubis (nicht erforderlich für EU-Länder Westeuropas sowie für Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Island)?
  • Liegen für die “Neuen“ Betriebsausweise vor?
  • Sind die “Arbeits“plätze vorbereitet?
  • Haben Sie an alle benötigten Arbeitsmaterialien sowie an Berufs- bzw. Schutzkleidung gedacht?
  • Stehen in ausreichender Zahl schriftliche Ausbildungsnachweise zur Verfügung?
  • Verfügen Sie über alle relevanten (aktuellen) Ausbildungsordnungen?
  • Ist klar, wer die neuen Azubis empfängt und wie dieser Empfang gestaltet werden soll?
  • Ist gewährleistet, dass die neuen Auszubildenden den Ort des offiziellen Empfangs finden?
  • Wer nimmt die Azubis anschließend in Empfang?  

Arbeiten Sie alle Fragen rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn ab
Wenn Sie minderjährige Auszubildende einstellen, dann achten Sie zudem darauf, dass am 1. Ausbildungstag eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Aus dieser muss hervorgehen, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Durchführung der Berufsausbildung bestehen. Liegt die Bescheinigung nicht vor, dann verschieben Sie den Ausbildungsbeginn für diesen Azubi. Schicken Sie ihn zunächst zum Arzt!